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die Polizeireviere zugeleiteten öder von den ligen Bestandes, den ordnungsmäßigen
Sürsorgebehörden unmittelbar übersandten Nachweis, die sichere - MINE der
Ersuchen, ob die gewünschten Mitteilungen Marken und vereinnahmten Gebühren [o-
im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit wie die rechtzeitige und ordnungsmäßige
liegen. Hierbei ist besonders zu beachten, Ablieferung der eingezogenen Beträge ver=
daß Soeststellungen über personliche, Er antwortlich und haften für etwaige durch
werbs= und VBWermögensverhältnisse von ihr Verschulden herbeigeführte Berluste.
Unterhaltspflichtigen und Aufforderungen Hierdurch werden die Dienststellenleiter
an Unferhaltspflichtige gemaß 8 361 Siff. 10 selbstverständlich nicht von der Berantwor=
RStGB. außerhalb der polizeilichen Zu= fung für etwaige Schäden befreit, die durch
ständigkeit liegen. Ersuchen hiesiger Borstöße der betrauten Beamten, soweit sie
Sürsorgestellen, die hiernach abzulehnen sind. dem Dienststellenleiter bei ordnungsmäßiger
sind diesen unter Hinweis auf obengenannten Wahrnehmung seiner Aufsichtspflicht nicht
Erlaß unmittelbar zurückzusenden. Derartige hätten entgehen dürfen, entstanden sind.
Ersuchen auswärtiger Sürsorgestellen Die Verfügung vom 29. Mai 1926 --
sind an die hiesige zuständige &Sürsorgestelle 1214. P. 2. 26 -- (Umdruck) wird hiermit
(Wohlfahrtsamt) abzugeben. Zn Zweifels= aufgehoben.
fällen ist unter Bezugnahme auf diese Bor= (1046. P. 2. 30.)
fügung meine Entscheidung auf besonderem Borlin, den 23. März 1931.
Bogen, dem das Ersuchen beizufügen ist, 22
en Der Polizeipräsident,
herbeizuführen. 3. V.: Dr. Weiß
Meine über den gleichen Gegenstand bis-= | |
her erlassenen Berfügungen hebe ich hier= -
mit auf. -
Berli . ä |
erfin pen Män 1951 Herr Wilhelm Lorenz ist zum Cschecho-
Der Polizeipräsident. slowakischen Berufs=Generalkonsul in Ber-
3. “V.: Dr. Weiß. lin ernannt worden.
Dem Generalkonsul Lorenz ist namens des
Reichs unter dem 13. &Sebruar 1931 das
MAEUNG Exequatur erteilt worden.
An schri ft: Rau, 4
. ürostunden: 9-4 hr,
Verwaltung und Sernsprecher: Barbarossa 5438.
Entwertung der Ver- (417. D. 1. 51)
waltungsgebührenmarken. Berlin, den 20. März 1931.
Die Verwaltung der Gebührenmarken Der Polizeipräsi dent:
hat jede Dienststelle in die Hände eines be- 3. A.: Mutke.,
jüimmten Beamten zu" legen.
0.00 Setwerfung zei Morin soll in der
äegel durch den gleichen Beamten erjoigen.
Sowi iM ieraus eine Erschwerung "des » Versagung
Dienstbetriebes oder eine Verzögerung in ässe.
der Abfertigung des Publikums ergibt, eutscher P se
kann auf Anordnung des Dienststellenleiters Nach einem Bericht der Deutschen Bot-=
vo: dieser Regel abgewichen und andeven schaft in Madrid bittet dort täglich eine
bestimmten Boamten die Entwertung über- Anzahl arbeits= und mittolloser Deutscher
tragon werden. In diesem Salle hat der um Unterstüßung oder Heimschaffung auf
Gebihrenmarkenverwalter den mit der Ent- Neichskosten. Die Leute sind in der Regel
wertung betrauten Beamten einen bestimm= abgerissen, ernähren sich durch Betteln und
ten Bostand an Gobührenmarken gegen sind häufig auch obdachlos. Unter sihnen
Quittung zu verabfolgen, der , naeh Ber- befinden sich viele im Lande umbherziehende
brauch von Marken gegen Rückgabe der Zugendliche. Das Beorhalten dioser Deut«-
verzinnahmten Gebührenbeträge in regel= schen, die nach dem Bericht oft außer=
mal. gon Seitabständen, möglichst fäglich, ordentlich frec<b auftreten, besonders das
wiecer aufzufüllen ist. Berhalten Jugendlicher, hat mehrfach zu
- Vie mit der Verwaltung und Entwer= Protesten von spanischer Seite geführt.
wun; der Gebührenmarken betrauten Be= Die Polizeireviere werden angewiesen, bei
amv: sind für die Bollzähliakeit des jewei- Anträgen auf Ausstellung von Pässen für