O7 BerusmindyBorufScenmng(Nebsänbig Au:
- gestellter, Arbeiter uw),
d) GeburtstaG
€) „Geburtsort und Kreis (wenn im" Ausländ2:
1 “Staatsangehoriakrit;
„Religion
9) leßter Wohnort, Kreis (wonn?im" Auslände:
Staat) Jowie, falls früher schon im Bezirke
der Aleldebehörde gewohnt, Angabe des Jah-
res und der damaligen Wohnung, -
Wohnung bei der letzten Personenstandsäufz
s nahme LC
K)7 obyeigene Wohningmwdorbeinvmnnditerz
- miete, Schlafstelle, Dienst oder zu Besuch.
<.. 4. Eheleute und ihre den gleichen Namen füh-
renden Kinder sind auf oinom Meldescheine zu mel=
den, im übrigen ist jür jede Person ein besonderer
Meldeschein zu verwenden.
- 5. Sür dieMeldung ist jeder Zü-, Ab? und'Umz
ziehende, bei Samilien der Haushaltungsvorstand
verantwortlich CH
- 6. Der 2eldopflichtigs'hardie von ihm unter
schriebenen Aleldoscheine vox Abgabe an die Mel-
debehörde dem Hauswirt oder seinem Beaustrag-
ten, dessen Name vom Hauswirt der Meldebehörde
schriftlich bekanntzugeben ist, zur Unterschrift vor-
zulegen, öst der Hauswirt eine juristische Person,
jo jind die Moldescheine der vertretungsberechtigten
natürlichen Person oder deren Beauftragten zur
Unterschrift vorzulegen. -
- JODioNÜner S7 genannten Personen Jind
zur Unterschrift verpflichtet, es sei denn, daß der
Meldopflichtige gegen ihren Willen und ohne
Rochtsgrund im Hause Wohnung genommen hat.
Wird die Unterschrift verweigert, so sind die Ylel=
dungen mif dem Bermerke „Unterschrist verwei-
gert“ an die Meldebehörde abzugeben,