äfigezeigterachtete Borladungordie mm'die Arbeitszeit" ober
Sreizeit des Uebertreters fällt, ihn empfindlicher trifft als
eine" geringe polizeiliche Strafe. Die schriftliche Berwarnung
hat unfer Berwendung des Bordruckes Nr, 2620 zu erfolgen.
Sie ist dem Betroffenen durch die Post als portopflichtige
Dienstsache zu übersenden. Wird die Annahme des Schrei=
bens verweigert, so ist die Angelogenheit als erledigt anzu-
sehen. Die entstandenen Portogebühren fallen: in diesem
Salle der Staatskasse zur Last. j
66) Sft durch die Uebertretung eine FGefährbung "oder
Belästigung des Publikums oder ein öffentliches Aergernis
entstanden, oder wird eine Berwarnung unbeachtet gelassen
oder verselben offenbare Böswilligkeit oder Widerspenstig=
keit entgegengesetzt, Jo Joll der Straßenaufsichtsbeamte den
Uebertreter zur Bestrafung anzeigen.
CHEfatfung der Strafanzeigen;
„.X4) Die Strafanzeigenwerden auf Grund der Ueber-
freftungsbucheintragung durch den anzeigenden Beamten auf
Bordruck Nr. 1738 oder, sofern es sich um Kraftfahrzeug»
führer handelt, die nicht festgestellt werden konnten, auf Vor»
druck Nr. 150 bezw. 2177 erstattet. Die Anzeigen sind, von
dem anzeigenden Beamten zu unterzeichnen. Dem Namen ist
die Amtsbezeichnung und die Dienststelle anzufügen. Kann die
Strafanzeige in Ausnahmefällen nicht von dem anzeigenden,
sondern muß sie von einem anderen Beamten gefertigt wer
den, Jo ist der anzeigende Beamte als Zeuge anzuführen.
Salle der die Anzeige fertigende Beamte zur Sache selbst
nichts bekunden kann, so hat er dies am Schlusse des An-
zeigefextes zu vermerken.
/ (2) Neben der Wohnung. des Uebertreters ist auch der
zuständige Postbezirk und das zuständige Polizeirevier, bei
den Strafbestimmungen stets die: Sundstelle (Amtsblatt, GS.
RGBl.) anzugeben.
„ 6) Am Kopf der Anzeige ist an der im Bordrück vor-
gesehenen Stelle das Berjährungsdatum der Strafverfolgung
einzutragen, außerdem bei Ausländern der Hinweis „Aus-
länder“. Die Strafverfolgung von Uebertretungen verjährt
nach. 3 Monaten. Die Berjährungsfrist beginnt mit dem
TCago, an dom die strasbare Tätigkeit beendigt ist. Sie endet
nach 3 Monaten mit Boginn des ihrem Anfang entsprechen-
den Kalendertage. öst 3. B. eine Uoebertretung am
20. August verübt worden, so verjährt die Strafverfolgung
mit dem. 'Boginn does 20. November (also 091. Uhr).