Path:
Volume Nr. 36, 9. Mai 1930 Verfügung vom 1. Mai 1930 ... betrifft: Tierschutz und Beseitigung verendeter, getöteter und verunglückter Tiere

Full text: Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1930 (Public Domain)

gehören zü den Aufgaben der Schüßpolizei, sofern es nicht 
von vornherein Feststeht oder Jich nicht der Berdacht ergibt, 
daß die Tiere aus einem Diebstahl oder einer Jonstigen Straf= 
tat herstammen. 2 | | 
Handelt "es sich um wertvolle Ciere, so ist in jedem 
Salle bei der Abteilung IV fernmündlich anzufragen, ob das 
in Betracht kommende Tier als gestohlen angezeigt ist, oder 
aus einer sonstigen Straftat herstammt, und zwar während 
der Dienststunden von 8-20 Uhr bei der- 'Kriminalinspek= 
tion C =- für Pserde, Maultiere oder Maulosol bei der 
Dienststelle € 2, für Hunde bei der Dienststelle C 5 = 
außerhalb der Dienststunden sowie an Sonn= und Seierfagen 
bei dem Kriminalkommissar vom Dienst. 
Rühren die Ciere aus einer strafbaren Handlung hex 
oder besteht der Verdacht einer solchen, 10 übernimmt die 
Kriminalpolizei die Sicherstellung und Unterbringung 
(val. We). 
b) NENDE umd UD ela ene Tiere: | 
Bositerlose und zugelausene Tiere sind als. Sundsachen 
zu behandeln“). 
Zehalten die Sinder die Ciere nicht in eigener Ber= 
wahrung, Jo sind sie wie folgt unterzubringen: en 
1THuünd e sind regelmäßig dem amtlichen" Huündefang in 
Berlin-Lankwiß, Dessauer Straße 21 (Fernsprecher: G3 
Qichterfelde 2982), zu überweisen. Sie werden auf Anfor» 
dern der Polizeireviere abgeholt: ve 
9" kleinere Tiere (Katen, Kaninchen, 
Bögel usw.) sind dem Deutschon Cierschutverein zu über= 
geben, dessen Einverständnis zuvor einzuholen ist. „Auch sie 
werden auf Erfordern abgeholt (Sernsprecher: E1 „Berolina 
2216) und im Cierhort Schicklerstraße 4 untergebracht. 
ZEI Uh Ue WdE 5er Tiere sind zweck- 
mäßig in Gast=, -„Händlerställen, Ausspannungen usw. ein= 
zustellen. Die derart in Pflege gegebenen Tiere dürfen an 
den Eigentümer nur gegen Erstattung der entstandenen 
Kosten ausgefolgt werden. ECiere, deren sichere Unterbrin- 
gung nicht ohne weiteres möglich ist, sind dem Zoologischen 
Garten zu überweisen, falls der Cierschußverein ihre Auf= 
5 BA EBfa lb 851995 554 P- 2. 25 betr: 
Sundsachen (Ord. VL Gr. VD.).- | ann 
u
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.