lie Oban een Abanspbinen Leihe und7alles"Weitere
zu veranlassen.
11. Soudertälle;
a) Zeiche auf „Bahmnbhs Fem uind Bahuüge [a md,
- Auch für die Sortschaffung und“ Unterbringung dieser
Leichen ist die Revierkriminal= bezw. Schutzpolizei (s. vorst.
Absatz) zuständig. Die erforderlichen Maßnahmen sind im
Einvernehmen mit der Eisenbahnbehörde zu treffen, die auf
Ersuchen der Polizei den Bahnarzt zur Verfügung stellt.
b) Leichen mitfelloser Personen in
„Wohnungen. |
Die Beerdigung ds?' Leichen von Armen, die ihrer Per-
jon nach bekannt, in ihrer Wohnung eines natürlichen Codes
gestorben sind und deren Beerdigung niemand übernimmt,
veranlaßt die zuständigo Wohlfahrtskommission. Dieser ilt
daher in solchen Sällen auf dem schnellsten Wege Nachricht
zu geben.
Oeichen in möblierten Simmern und
TD Hotels
„Leichen bekannter Personen, die in einem möblierten
Simmer oder einem Hotel eines natürlichen Codes gestorben
sind, müssen grundsätlich durch den Bermieter oder den
Hotelwirt =- evtl. in Berbindung mit dem zuständigen Be-
zirkswohlfahrtskommissionsvorsteher -- fortgeschafft werden.
Sollie sich diese Maßnahine ungewöhnlich lange verzögern,
oder Jollten gesundheitspolizeiliche Gesichtspunkte in Srage
kommen, Jo hat die vorläufige Sortschaffung durch die Schutß-
polizei =- evtl. in Berbindung mit dem Bezirkswohlfahrts-
kommissionsvorsteher -- in eine amtliche Leichenverwahrstelle
zu erfolgen.
Y Codesfälle in Polizeigefängnissen.
„.. Stirbt ein Snsässe eines Polizeigefängnisses, so hat der
durch. den verantwortlichen Leiter heranzuziehende Arzt den
Cod und die Codesursache aktenkundig festzustellen und den
Teil 1 des Cotenscheines auszufüllen. Der Gefängnisdirektor
bezw. Borsteher macht alsdann zunächst der Polizeidienststelle
Mitteilung von dem Codesfall, welche die Unterbringung an
geordnet hat. Sodann gibt er, wenn Angehörige bekannt
sind, diesen unverzüglich -- nötigenfalls drahtlich =- von
dem Cod des Snsassen Nachricht und" ersucht um umgehende
Zb;