nigsgrabens fallen, jobald sie wieder offengelegt
werden.
Das Schauamt besteht aus 5 Mitgliedern,
nämlich:
1. dem Leiter des Polizeiamts Cempelhof oder
im Falle seiner Behinderung dem vom Polizeiprä-=
sidonten ernannten Vertreter,
9, einem technischen Beamten der Hauptverwal=
tung der Stadtgemeinde Berlin, |
3 einem ECingesessenen des städtischen Verwaäl=
tungsbezirks Berlin-Stegliß, -
4. einem Eingesessenen des städtischen Verwal=
tungsbezirks Tempelhof,
5. einem technischen Beamten des zuständigen
staatlichen Kulturbauamtes.
Das Mitglied zu 2. und ein Stellvertreter wer=
den von dem Magistrat der Stadtgemeinde Berlin
ernannt.
Das Mitglied zu 3. und ein Stellvertreter wer-
den von der Bezirksverwaltung des städtischen Ber=
waltungsbezirks Berlin=Stegliß und
das Mitglied zu 4. und ein Stellvertreter von
der Bezirksverwaltung des städtischen Berwal=
tungsbezirks Tempelhof auf 6 Jahre 'gewählt. Bon
den Mitgliedern zu 3. und 4. Joll ein Mitglied die
Interessen der Landwirtschaft vertreten.
Den Borsitz im Schauamt führt das im
s 2 Ziff. 1 genannte Mitglied oder für den Sall
seiner Behinderung jein Stellvertreter (8 2 Ziff. 1).
8 4.
Dom Schauamt liegt ob, festzustellen, ob die
im S 1 genannten Wasserläufe und ihre Ufer ord=
nungsmäßig unterhalten werden. Es hat auch die
Benußung der Wasserläufe zu beaussichtigen und
9.
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