Beiläge zu Nüummer"12
der „Amtlichen Nachrichten.“
Verfügung vom 4. Februar 1930;
- 89 IVK. 2. St 30/--.
Betrifft : Deckblätt zur Berfügung vom 1' 3. 29
= 1063. IV. R. a. 28 --, betr. Ermittlungen und
- Sahndungen (Ordner V, Gruppe A. 2.) -
5 ön dem Inhaltsverzeichnis"der obengenannten Verfügung
ist unter ID als neue Ziffer 10 einzusetzen: „Sahndung nach
entwichenen Gefangenen.“
Auf S. 45 ist vor“ Kap. 111 einzüsoßon?:
10: Sahndung näch entwichenen Gefangenen.
56-Geht von einer Berliner oder auswärtigen Strafanstalt
oder Polizeibehörde auf dem Drahtwege die Mitteilung von
ver Slucht eines Strafgefangenen ein, so sind folgende Sahn-
dungsmaßnahmen vorzunehmen: |
). Es ist sofort auf- dem polizeieigenen Netz Depesche an
alle und Bahnhofswachen zu geben. 3n dieser Depesche sind
die mitgeteilten Anhaltspunkte sowie das Gefängnis, aus dem
die Person flüchtig wurde, genau anzuführen.
- 2. Sst die Person. aus einer Berliner Strafanstalt eüt2
flohen, Jo haben insbesondere die Kriminalbeamten der dem
Gefängnis naheliegenden Reviere sofort Beobachtungen in
bekannten Schlupfwinkeln pp. anzustellen,
- 3. Sst die Person aus einer auswärtigen Strafanstalt
entflohen, Jo haben die Beamten der Bahnhofswachen und
streifen alle aus der Umgebung des betr. Gefängnisses ein-
gehenden Züge genauestens zu beobachten.
4. Die eingegangene Drahtmitteilung ist vom Kriminals
kommissar vom Dienst an die Kriminalinspektion H. als Haft-
sache weiterzuleiten. Inspektion H. gibt den Inhalt allen ihren
Streifen möglichst schnell bekannt zur Anstellung allgemeiner
Sahndungen. Sie zieht ferner sofort die Personalakten des
Slüchtigen heran und [86t Voraänao nachwoison