9. Die Kontrollbeamten (Schutpolizeibamte und mit
Ausweisen versehene städtische Desinfektoren)-werden prüfen,
ob die vorstehend bezeichneten Anordnungen befolgt sind.
3hnen ist die Bescheinigung über den Ankauf der Präparate
oder gegebenenfalls die Bescheinigung, daß die Auslegung
der Bekämpfungsmittel durch einen Kammerjäger vorgenom=
men worden ist, vorzulegen. Cbenso' sind ihnen die Stellen,
an denen das. Rattenbekämpfungsmittel ausgelegt. ist, zur
Bornahme der Kontrolle zu zeigen.
10. Die hiesigen städtischen Bezirksämter haben Be=
ratungsstellen eingerichtet, deren Inanspruchnahme empfohlen
wird. Die Adrossen dieser Beratungsstellen können die zu=
ständigen Bezirksämter und. Polizeireviere angeben. Des=
gleichen sind die Inhaber der Apotheken und Drogerien und
auch die gewerbsmäßigen Kammerjäger zu kostenloser Aus=
kunfterteilung bereit.
11. Die Herren Landräte der Kreise Niederbarnim und
Teltow haben für- dieselben Tage eine allgemeine Ratten-
bekämpfung angeordnet. |
(L 21. b./30.)
Berlin, den 17. November 1930.
Der Polizeipräsideuk.
Grzesinski.
Muster.
Bescheinigung.
An
NEM, 0 44..-.47
Wohnung: ..
(des zur Auslegung von Rattenbekämpfungsmitteln
' Berpflichteten)
ist heute folgendes Mittel WM...
in Menge von. . abgegeben."
Das Mittel. ist für das Grundstück“... ... .
„Beil Straße Nr. . bestimmt.
Berlin=on >den. 5- November 1930.
(Unterschrift des Verkäufers.)
ZIM