derndes 9 Tüttel in genügender Menge hinzuzu]etzen?
Daneben sind alle Maschinen und Vorrichtungen
bei deren Verwendung Benzin gebraucht wird, mi
ausreichender Erdung zu versehen; Funkenbildung
uß ausgeschlossen Jein (3.. B. "bei Bremsen a
Zentrifugen). |
ang 5
5 6. Zum Aufjaugen von etwa aussite endem
Benzin ist jo Sand in genügenden Menge
vorrätig „zu ha ten. j
Zei der Ableitung von Slüssigkeitsad allen
durch Entwässerungsanlagen und bei der Beseiti-
gung solcher Abfälle sind die Bestimmungen 'dey
Zaupolizei zu beachten. afl
== "Sor deim CTrodnen der gereinigten Ve=
genstände ist das Benzin aus. ihnen so gut wie mög
ich mechanisch zu entfernen.
Es & Zn die Plätträume der 3 enzinwa]<e=
reien dürfen vie mit Benzin gereinigten Stosse nur
Di 'gebracht werden, wenn sie völlig getrocknet
sind...
Es 9. Abgänge vos Betriebs dürfen nur nach
vollständigem Verflüchtigen dos ihnen anhaftende
3enzins verbrannt werden.
E79 Crunkene Arbeiter sind aus den 2aumen
n denen mit Benzin gearbeitet wird, sofort zu ent=
fernen. Gewohnheitstrinker dürfen in Benzin
vetrieben nicht beschäftigt werden.
0 EEE er aamgznge GETEENE n .
(48 1). Sür ven Sall eines Brandes „müssen ge=
ignetes Löschgerät, eine flammsichere Decke, BVer-
bandszeug und Mittel gegen 'Zrandwunden 3U
Hand sein.
B, Borschrisfen für Reinigungsanstalten, die mehr
als 10 Qifer Benzin im Vorrat und Betrieb haben.
; „. Ür Mustalten FTE tt ENEN neDEn .
Zorschriften unter 8 1 bis 1] noch folgende beson
dere Vorschriften: