€. Sonderfälle.
1. Entlaufene Sürsorgezöglinge, gegen die zugleich ein
Haftbefehl des JZugendgerichts oder ein Sahndungsersuchen
einer Kriminaldienststelle vorliegt, sind bei einer polizeilichen
Sestnahme- nicht der &Sürsorgeerziehungsbehörde zur Verfü
gung zu stellen, Jondern dem zuständigen Jugendgericht oder
der Kriminaldienststelle zuzuführen. Es ist daher bei Fest=
nahme eines entlaufenen Sürsorgezöglings jedesmal Rückfrage
beim Steckbriefregister vorzunehmen. Der Sürsorgeerzie-
hungsbehörde ijt von der erfolgten Sestnahme und von. dem
Verbleib des Sürsorgezöglings Nachricht zu geben. 7
- 2. Werden Jugendliche als Tatgenossen erwachsener Per-
sonen festgenommen, so regelt sich ihre Vorführung nicht nach
den Bestimmungen des Abschnitts B, sondern nach den für
die Vorführung der erwachsenen Tatgenossen geltenden Be-
stimmungen.
D. Borführung vor den Schnellrichfer;
Durch die Berordnung über Gerichtsverfassung und
Strafrechtspflege vom 4. 1. 1924 (RGBl, 1:6. 15) ist die
Möglichkeit gegeben, in weiterem Umfange von dem Verfah-
ren gemäß 8 212 StPO. Gebrauch zu machen, wonach in den
zur Guständigkeit der Schöffengerichte gehörenden Sachen,
deren Umkreis neuerdings wosentlich erweitert ist, der Be=
schuldiate ohne schriftlich erhobene Anklage und ohne vor»
berige Entscheidung über 'die Eröffnung des Hauptverfahrens
abgeurteilt werden kann. Zum Zweck dieser beschleunigten
Aburteilung ist im Polizeipräsidium Berlin ein besonderer
Richter (Schnellrichter) tätig, Um diese, auch im Interesse
der Kriminalpolizei liegende Beschleunigung des Verfahrens
nach Möglichkeit zu unterstützen, sind alle zur beschleunigten
Aburteilung geeigneten Sälle, d. h. solche, in denen der Vor-
geführte geständig ist oder durch wenige, Aeicht erreichbare
Seugen überführt wird, als solche auf dem Rotzettel kurz
kenntlich zu machen (3. B.: „Geeignet zur sofortigen Aburtei-
lung gemäß 8.212 StPO0.*). An dem Vorführungsplan und
an dor woiteren Ausfüllung des Votzettels ändert sich da=
durch nichts.
E. Merkblätter.
/Bei Vorführung einer jeden Person ist ein Merkblatt
(Vordruck Nr. 960) zu fertigen und zu den Personalakten
zu nehmen*).
*) "Bal: Bfg. v. 15 3. 19291. .4063: IV. K- a28: =
betr. Ermittelungen und Sahndungen, Kap. 111. 8 (Ord. V,
(Gr. A 2.)
AZE