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„0: Sämflxhe" Abtlg, (einschl. Hauptzeschäftsstelle, "KTBA3
N. CA. und €. M.A.) und Polizeiämter sowie die ihnen
wirtschaftlich angegliederten Dienststellen haben einen
„Schreibgeräte=Rachweis* nach “Vordruck 339 zu führen.
OT AH LMBI
„.. Diejenigen Dienststellen;/ denen durch Abt. 111 Jahres»
Pauschsummen. zur Selbstböschaffung von Schreibmaterialien
und Schreibgeräten -- soweit solche bei der Geräteverwaltung
nicht vorhanden sind --, zur Verfügung gestellt werden, und
ebenso die ihnen wirtschaftlich angegliederten Dienststellen
haben in diesem Nachweis unter einem Abschnitt A die-
jenigen Schreibmaterialien und «geräte nachzuweisen, die sie
von der Geräteverwaltung empfangen, unter einem „Ab=
schnitt B“ sind dagegen die Jselbstbeschafften. Gegenstände
zu führe.
“Die SchreibmätoriälienzmndzSchröingenätzahiveie;
„Die Schreibmaterialien- und Schreibgeräte-Nächweise, *"
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dur, die zuständigen Sachbearbeiter => zu führen 1%
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6 Su. Stpaill j0. SS j108 7018 ZUGE MON UEN OTS:
abgeschlossenen Nachweise der Geräteverwaltung zuzuleiten.
- Beim Wechsel der 'Borsteher sind die „Nachweise oeben-
falls abzuschließen und mit Uebergabe= bezw. Uebernahme=
bescheinigungen zu versehen.
- Die Rechnungen über die aus dem JTahrespauschbetrage
(Kapitel 91, Titel 26, Nr. 1) von den Dienststellen selbst be-
schafften Geräte sind der Geräteverwaltung nicht mehr zur
Inventarisierung zuzustellen?
- Bezüglich des Nachweises der Amtsgeräte gilt im übri-
gen 843R0
- Von der Gorätevorwälfungden? Pöolijeiamtern"und den
Abt!, (einschl. Hauptgeschäftsstelle, K. B. A, R. C. A. und
€. M.A.) sind auf Grund der am Schluß des Rechnungs=
jahres (31. März jd. 35.) abgeschlossenen Nachweise zum
25. April jd. 35. die Bescheinigungen zu den Ceilrechnungen
dor Polizeiamtskassen auf Bordruck 285 R. O. zu fertigen
und von den die Rechnungen abnehmenden Rechnungsrevi-
soren zu vollziehen. ww
Dei Rechnungsamtaliegtgdie vollständige, "regelmäßige
(dE unvermutete Nachprüfung der von den Berwaltungs-
ZURN =