» SindMügdernduchdie rag nffsbeighneten Person
weitere Samilienangehörige ohne Beruf fortgezogen?")
Salls ja, wieviel +,
männlich. 200 1 5 + 2 ADVibltN in, +.
8 ZSnsgesämt sind also durchisdisssSählkarte einschldes
Samilienvorstandes gezählt:
männlich . Bap. 4WeIBlIH. EEE - - =
SA
Erläufernngpur Sählkarte A)
.-// Ma Siffi 7 der Anlage 2 zum AMinisteriälerläß" betr,
Sie Neuregelung des polizeilichen Meldewesens (RdErl. des
Md, v. 4. 4. 30 -- 11 D 100/MBliB, 1930 Nr. 17) ist bei
ieder Abmeldung einor Person oder Samilie, gleichgültig, ob
deutscher oder ausländisther Staatsangehörigkeit, deren
Meldepflicht aus den 88 3, 6 und 9 durch Sortzug in das
Ausland entsteht, eine statistische Zählkarte A entsprechend
dem Exlaß des MfHuG. v. 20. 2. 25 -- 1 b 64 -- aus-
;ufüllen. Das Gleiche muß geschehen, falls. eine Person oder
Samilie ausländischer (Staatsangehörigkeit (einschließlich der
Staatlosen) nach 58 3, 6 und 9 als nach einem Ort. inner-
halb Deutschlands fortgeiogen gemeldet wird.
„Eine - Kartenausfüllung hat jedoch nur für allein»
wandernde Personen und für Samilienvorstände zu erfolgen,
Die mitwandernden Samilienangehörigen sind. auf der Karte
dos Samilienvorstandes nach Zahl und Geschlecht zu ver=
merken (]. Srage 9). Jedoch sind „Familienangehörige, die
selbst einen Beruf haben, wie Alloinwanderude zu behandeln,
- Es ist alls für jeden Ausländer und/Stäätlösens(Allein-
wanderer oder Samilienvorstand), der aus demBezirk der
Meldebehörde verzieht, gleichgültig, ob er seinen künftigen
Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in einer anderen Ge-=
meinde des Deutschen Reiches oder im Auslande zu nehmen
godenkt, eine A-Sählkarte auszuschreiben. önsbesondere ist
darauf zu achten, daß jeder Ausländer und Staatloser, für
den beim Zuzuge eine E-Sählkarte ausgefüllt wurde, beim
Sortzuge durch eine A=Säblkarte gezählt wird. Es werden
ASiSaEn Henügtdie Ausfertigung Giner Sählz
karte mit "den Angaben für den Samilienvorstand; die
mit fortziehenden Samilienangehörigen, Joweit sie ohne
Boruf. sind, werden unter Ziffer 9 nur nach Zahl und
Geschlecht aufgeführt. Sür Samilienangehörige mit Be-
vuf. ist jedoch eine besondere Säblkarte jauszustellen.
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