nicht nachgekommen sind, haben die Polizeireviere
Strafanzeige zu erstatten.
. Die städtischen Bezirksämter werden ihre Des=
infektoren zur Unterstüßung bei den Kontrollen zur
Berfügung stellen. Die Desinfektoren werden sich
am Sreitag, den 22. November 1929, um 10 Uhr
vormittags, bei den Herren Polizeiamtsleitern ein=
finden. 3c< bitte, ihnen Anweisung zu geben, in
welcher Weise sie die Revierbeamten bei den Kon=
trollen unterstüßen können.
Die Reviere haben vorstehende Bekannts=
machung in der für das Revier erforderlichen An=
zahl am 21. November von den Polizeiämtern ab=
zuholen. Den Polizeiämtern werden die Bekannt-
machungen rechtzeitig geliefert.
I< weise besonders darauf hin, daß es den
zum Legen von Rattengift Verpflichteten freigestelli
ist, ob sie Phosphorlatwerge oder Meerzwiebol=
präparate auslegen wollen. Der Giftschein ist nur
für den Ankauf von Phosphorlatwerge nötig und
ist deshalb nur auf Verlangen auszustellen. Sür die
kleinsten Grundstücke werden im allgemeinen 3war
60 g Phosphorlatwerge ausreichend sein, für aus=
gedehntere Grundstücke Jind jedoch entsprechende
größere Mengen zur Wirksamkeit erforderlich.
Yober Durchführung und Ergebnis der Ratten=
bekämpfungstage haben die Polizeireviere an die
Polizeiämter bis zum 15. 1. 1930 und diese an
AÄhteilung 1 bis zum 1. 2. 1930 zu berichten. An=
gaben statistischer Art, 3. B.. Sahl der tot aufge=
fundenen Ratten usw., sind nicht erforderlich? Bon
Wert sind aber Angaben darüber, ob Haustiere
zu Schaden gekommen und welche Erfahrungen mit
den einzelnen Rattengisten gemacht worden sind.
Söorgiebel.
ZUBE