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(Sonderausgabe.)
Nr. 73 19. Oktober 1929:
des
Holizei-Präsidiums zu Berlin
(Als amtliches Manuskript gedru>t)
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Bekanntmachung.
(Amtsbl. S. 309.)
- Hiermit verbiete ich auf Sruad des Ar= lichen Organen und der unbeteiligten Be=
tikels 123 Abs. 2 der Reichsverfassung für völkerung geführt hat, zu Straßenumzügen
Somito, den ine 1920 jür den aufgerujen.
Ortspolizeibezirk Berlin alle Umzüge auf Boi der leidenschaftlichen Art, in der die
öffentlichen Straßer und Plätzen einschließ= Posse der verschiedenen Parteien und Or-
lich der geschlossenen Anmärsche zu Ber= ganijationen die Kundgebungen vorbereitet,
jammlungen unter freiem Himmel oder in insbesondere sie als Kampfmaßnahmen gegen
geschlossenen Räumen. die politischen Gegner hinstellt, ist mit Sicher=
Gründe. heit zu erwarten, daß die geplanten Umzüge
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Sür Sonntag, den 20. Oktober 1929, haben zu western blitigen Susammensößen
Parteien und Bereinigungen, deren ent= ÜUUtiolbar efährdet |.
gegengeseßte politische Auffassung und Be=- 9 - (395 IA. Allg. 29)
tätigung in den letzten Worhen wiederholt BUR 85 * DUEN
zu blutigen Zusammerstößen mit den poli» Der Polizeipräsident.
tischen Geanern, aber aum mit den staat» gez. Sörgiebel.
Verlagsbuchdruckerei Bernard & Graefe, Charlottenburg 1, Un der Caprivibrücke.