Nx. 62 6. September 1929;
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- idinums zu Bevlit
Bolizei-Präsidiums zu Berlin
(Als amtliches Manuskript gedru&t)
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- Saal zi oijnom Fremdsprachlichen Lehrgang " teil
Der heutigen Nummer liegt bei: nahmen, brauchen nicht zu erscheinen. :
Berfügung vom 30. August 1929 -- ; - (172. P. 7.29. U3
1. V. 4801/29. -- Betrifft: „Auslegung Berlin, den 2. September 1929,
des 8 65 der Straßenordnung.“ (Ordner Der Polizeipräsident.
IV, Band 2, Gruppe B. 1.) 3. V.: Dr. Weiß.
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Befreiung der Metallgroß:
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9 Persona | händler von der Buch:
er erichfsarzt, edizinalrat rof. 41 26 ;
Dr. Sraenkel, ist vom 2. bis 30. Sep= führungspflicht. :
tember 1929 beurlaubt und wird in den Nach 8 6 des Gesetzes über den Berkehr
Dienstgeschäften von dem Medizinalrat Dr. mit unedlen Metallen vom 23. Juli 1926
Hommerich vertreten. (RGBl. 1, S. 415) in der Fassung des Ge-
setzes vom 28. Juni 1929 (RGBl. 1, S. 121)
or IEE - 0. IV, Bd. 1, Gr. A I -- sind alle Ge=
warbeitoibenden, denen gema S 1.aa0;
2 die Erlaubnis zum Erwerb von unedlen
Fremdsprachliche Metallen orvilt worden Ist, verpflichtet,
Unterrichtskurse. Bücher zu führen, in denen sämtliche Er-
M eRtes Me . werbungen im einzelnen fortlaufend zu
Die bei der Polizeiberufsschulleitung West mnymerieren, sofort nach Abjchluß des Ge-
mit Billigung und Unterstützung des Herrn schäfts mit Tinte oder Cintenstift einzu
Ministers des Innern eingerichteten fremd= tragen und nach Ort, Zeit, Gewicht, Preiz
sprachlichen Lehrgänge werden im Laufe des oder Gegenleistung, sowie nach dex Person
Monats September fortgesett und nah des - Veräußerers (Name, Samilienstand,
Einrichtung neuer Klassen beginnen. Wohnung, Alter, Beruf oder Gewerbe)
Die Dienststellen werden hiermit gebeten, nachzuweisen sind. Das Muster des Ge=
denjenigen Boamten der Kriminal- und sc<häftsbuchs ist durch die Ausführungs=
Vopwaltungspolizei, denen an der Erler= bestimmungen des Ministers für Handel und
nung der Französischen oder englischen Sewerbe und des Snnern vom 25. No=
Sprache oder an der Vertiefung ihrer vember 1926 (HMBl. S. 337) =- Ord. IV,
Kenntnisse in diesen Sprachen ernstlich ge- Bd. 1, Gr. A 1 -- vorgeschrieben.
legen ist, den Besuch der Lehrgänge zu Da die Sührung dieses Seschäftsbuches
empfehlen. Durch den Besuch der Lehr= für Händler und Verbraucher von Metallen,
gänge darf der Dienst nicht beeinträchtigt denen eine Großhandelserlaubnis
verden. erteilt worden. ist, praktisch nicht immer
Ich bitte, die in Srage kommenden Be- möglich ist, werden auf Grund der Aus-
amten aufzufordern, sich zur Einrichtung der führungsbestimmungen zu S 7 diejeniger
neuen CTohrgänge am Donmuersfag, den Großhändler, welche ordnungsmäßige Han-
12, Sepfember 1929, um 16,30 Uhr, im delsbücher führen und gegen deren Ge-
Haupfgebäude, großer Konferenzsaal, erster schäftsführung Cinwendungen nicht zu ex»
Stock, Zimmer +76, einzrfinden. hoben simd. voch autochtlicher Anhörung der
Digjenicen Beamten. die bereits au Bndustrie= und -Handelskammer zu Bersit
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