1 Erledigung von Sonderaufträgen in Sachen des
Boget= und Naturschutzes,
- "12. die Wildkontrolle, soweit sie sich auf die Innehaltunz
der Bestimmungen der Sagdordnung vom 15. 7. 1907 =- (SS.
S. 207 --) und der Polizeiverordnungen über den Berkehr
mit Wild vom 14. 6. und 8. 10. 1906 (Amtsbl. S. 234, 442
- Ord., Gr. )) Jowie auf die Ueberwachung des Berkaufes
von Sischen und Krebsen erstreckt,
13. die Begleitung der Polizeitierärzte,
„14. bis auf weiteres besonders schwierige Ermittelungen
ji 'Gewerbeangelegenheiten in besonderen Sällen auf Cinzel=
ersuchen der Abi. U und der Polizeiämter (Ersuchen dieser
Art dürfen sich nur auf Ausnahmefälle beschränken).
'Die Kontrolltätigkeit ist auf Srund der für die einzelnen
Sachgebiete allgemein erlassenen Gesetze, Berordnungen und
Anweisungen unter Berücksichtigung der im einzelnen Sail
etwa ergehenden Berfügungen auszuüben. Die ersuchenden
Dienststellen haben in letzterem Salle die Vorgänge dem Seo=
werbeaußendienst zuzuleiten.
- Sür die Nahrungsmittelkontrollen stehen zum Zwerke dvs
geheimen Ankaufs von Lebensmitteln dem Gewerbeaußen-
dienst zwei Ankaufsfrauen zur Berfügung. .
Dor Gewerbeaußendienst hai von allen zu seiner Kennt-
nis gelangenden Sällen der Unreellität kaufmännischer und
gewerblicher Betriebe der Abt. 1V sowie der Abt. 11 Kennt=
nis zu geben und zwar sind die Vorgänge bei der Suleitunz2
an Abteilung IV.
- 3) der önspektion F zuzuleiten, wenn bei einem Pfand-
leiher, Pfandvermittler, Rückkaufshändler, QLombardgeschäft
Bewachungsunternehmen Betrug im Geschäftsverkehr sest4e-
stellt, behauptet oder vermutet wird,
2.) der 3nspektion H, wenn ein Pfandleiher, Pfandver=
mittler, Rückkaufshändler, Lombardgeschäst oder ein Crödler
in krimineller Hinsicht unzuverlässig erscheint, insbesondere-
wenn sich der Berdacht der Hehlerei ergibt.
iL Leiter des Gewerbeaußendieüstes.
„AOE LEADS Gewerbeaußendienstes trägt die Berant-
wortung für die gesamte Geschäftsführung der Dienststelle. Ti
hat die untersiellten Beamten mit Anweisung zu versehen unt
ihre Tätigkeit zu überwachen, .insbesonder? darauf zu achten
daß die Kontrollen im Rahmen der gesetlichen Bostimmunger
zur Durchführung kommen.