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unterliegen den Strafvorschriften der 88 74 durch den mit der Ausübung des Hundsv-
--76 des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. fangs beauftragten Deutschen Cierschutz=
Zuni 1909. (1. 3a. K. 69. 29.) Berein, Berlin-Lankwitz, Dessauer Straße
Berlin, den 6. August 1929. 21, Sernsprecher Lichterfelde 2982, zu ver-
Der Polizeipräsident. anlassen.
Söoraqiebel. Die Erlaubnisscheine zur Ausfuhr von
| Hunden aus dem Sperrbezirk -- Vordruck
mw Nr. 32 B -- haben die Reviere und die
Bahnhofswachen auszustellen.
Hundesperre. Die Beschränkungen, denen der Hund hier
Fr .. . „ itterworfen ist, und der Tag, bis zu welchem
NE AEH Mheg en 0 sie bestehen, müssen darin angegeben werden.
Z NS 8 TZ . Die Crlaubnis ist nur auf Grund einer tier=
viehseuchenpolizeilichen Anordnung über die 21:65 Sesundheitsbescheinigung, deren
Hundeosperre haben die Aufsichtsbeamten in Süioloir auf 48 Stunden festgesest wird
den davon betrofsenen Bezirken sorgfältig . „rtoijlon 3 |
zu achten, daß Hunde auf StrraßmudouUHZAoau0G0 .
Plätzen, auf Höfen, in Läden, Gaststuben, Wird die Richtigkeit der Unterschrift auf
Eisen= und * Straßenbahnwagen oder in einer tierärztlichen Bescheinigung angezwei«=
Räumen und sonstigen Orten, wo Wenschen felt, s9 ist erst zu versuchen, auf telepho-
zu verkehren pflegen, nicht entgegen den nischem Wege Auskunft bei dem betreffen
Vorschriften der Anordnung frei umher- den Cierarzt zu erlangen, bevor die Be-
laufen. glaubigung dessen Unterschrift durch das
Hunde, die einen Menschen gebissen haben, PWohnungsrevier gefordert wird.
jind während der Sperre sofort durch den Eine zweite Ausfertigung des Erlaubnis-=
Beterinärrat zu untersuchen. Zuständig ist sc<eines ist mit der Ueberschrift „Doppel
der Veterinärrat, aus dessen Amtsbezirk qgusfortigung“ umgehend dem zuständigen
das' Tier herstammt. Die Reviere haben bei Polizeiamt des Bestimmungsortes einzu-
dem VBeterinärrat telephonisch anzufragen, reichen.
zu welcher Zeit der Hund zur Untersuchung Von der Erteilung einer Ausfuhrerlaub=
vorgeführt werden darf. . .. nis und der Beibringung der tierärztlichen
Dem betreffenden Hundebesitzer ist dem= Buschoiniquna kann bei Durchreisenden, die
entsprechende Mitteilung zu machen. | sich im Sperrbezirk nur von einem Bahnhos
Bei Zuwiderhandlungen gegen die erlass um andern begeben oder die abends in ihm
senen Borschriften ist die Bestrafung des Inkommen und am nächsten Tage die Reise
Cioontümers oder des für die Beaufsih« 9otsetzen. abgesehen werden. Um sich als
tigung des Cieres Berantwortlichen zu vor= Durchreisende“ der vorbezeichneten Arti
anlassen. " . N auszuweisen, haben die betreffenden Per-
-Salls seitens eines von einem Hunde Ge= fonom sich eine Bescheinigung über den Zeit-
bissenen Strafantrag wegen Körperverlezung punkt ihrer Ankunft hierselbst von einem
gesiellt wird. ist dieser Antrag an das zu= SCisonbahnbeamten des Ankunftsbahnhofs
jiändige Polizeiamt einzureichen. Im übri= ausstellen zu lassen und diese Bescheinigung
gen sind Strafanzeigen auf Grund der viehs 5 dor Weiterfahrt vorzuzeigen.
seuchenpolizeilichen Anordnung nur dann Boi Reisenden, die aus sperrfreien Ber=
dem Polizeiamt zur Kenntnisnahme weiter= liner Ortsteilen und Vororten nach dem hie-
zureichen, wenn eine vorsätzliche Zuwider- sigen Sperrgebiet kommen und Hunde von
handlung vorliegt. In allen anderen Sällen hier zur Ausfuhr bringen wollen, ist eben=
1 bei Sahrlässigkeit die Uebertretung gemäß falls von der Zorderung der tierärztlichen
ver viehseuchenpolizeilichen Anordnung und Untersuchung und der polizeilichen Ausfuhr
> 76 Giffer | des Reichsviehseuchengesetes | übnis abzusehen. wenn der Betreffende
vom 26. Zuni 1909 ohne weiteres entspre- durch eine bahnamtliche Bescheinigung seine
end zu bestrafen. . hier am Reisetage erfolgte Ankunft oder
Werden in dem Sperrbezirk Hunde als d.h vinen Ausweis der Polizeibehörde
zugelaufen oder gefunden gemeldet, so haben seines Wohnortes seine ECigenschaft als
die Dienststellen diese Hunde nicht dem An= Durchreisender“ und die Zulässigkeit der
jcigenden zu überlassen und sich nicht nur Ausfuhr des Hundes nachweisen kann.
darauf zu beschränken eine Sundanzeige an .. 2.2 -
das Fundamt weiterzugeben. " Erfüllt ein Reisender aus eiten Joer
Bei Findlingen besteht die Gefahr, daß sie freien Ortsteil oder Sorort diese Eisen,
mit der Cosllwut. die bekanntlich auch auf gung nicht, weil er entweder icht ie 4 1
onschen übertragbar ist, behaftet sein bahn benutzt hat oder weit or den pollze!-
können. Während der Dauer der Hunde= ichen Ausweis nicht rechtzeitig hat erlangen
|verre ist deshalb die Abhovung der als zur können, so sind für Jeinen noh Fen hiesigen
20'aufon oder gefunden gemeldeten Hunde Sperrbezirk gebrachten Hund