Beilage zu Nummexr 29
der „Amtlichen Nachrichten.“
Verfügung vom 16. April 1929
-='2- V.A. 28 -:.
Betrifft: Vorführung zu gerichtlichen
Terminen usw.
Die Verfügung vom 30. Dezember 1924 -- 824. P. 2.
94 --- (Ord. V. Gr. B3) ist wie solgt zu ändern:
- Abschnitt A. Am Schluß ist folgender Absatz ein=
zufügen:
„Die Vorführung weiblicher Minderjähriger
zu den Jugendgerichten erfolgt durch die Kriminal=önspektion
G (weibliche Polizei), der auch alle derartigen Ersuchen zur
Bearbeitung zuzuleiten sind.“
"Abschnitt B. Hinter Absatz 1 ist folgender Absatz
einzufügen:
„Die Strafvollstreckungsersjuchen für weibliche Minder-
jährige werden von der Kriminal=3nspektion G bearbeitet.
Falls den Polizeirevieren derartige Ersuchen von anderen
Polizeidienststellen oder von den Justizbehörden unmittelbar
zugehen sollten, sind sie sogleich der Abteilung IV, Inspektion
5. zu übersenden.“
Der Polizeipräsident.
Zörgiebel.
%m Rando der Berfügung vom 30. 12. 24 -- 824. P.
9.94 -- (Ord. V, Gr. B3) ist zu vermerken: „Vergl. BVers3.
vom 16. April 1929 -- 20. IV. A. 28 -- Beilage zu Nr.
959 dor Amtl. Nachr.“
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