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lich“ zugelässenen Grenzübergangsstellen re= H Al hann toinTonEr
gelmäßig Dauersichtvermerke mit zwei- Bezirksschorüsteinfeger, .
jähriger 'Geltungsdauer erteilen, sofern Der Schornsteinjegermeister Sriedrich
nicht etwa der vorgelegte Paß zu einem Schmidt, Berlin N 20, Soldiner Straße
früheren Zeitpunkt abläuft. 32, wohnhaft, ist vom 1. April 1929 ab zum
Die Inhaber solcher Sichtvermerke kön» Pezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks 205
nen sich nach jeder Einreise im all- (Berlin-Neukölln) und der Schornsteinfeger-
gemeinen bis zu 6 Monaten ohne beson- meister Gustav Di e 6, Berlin=Zehlendorf,
dere Genehmigung in Deutschland aufhal«- Sve1n-Hedin-Str. 6, wohnhaft, ist vom
ten, es Jei denn, daß sie Arbeit aufnehmen !- April 1929 ab zum Bezirkssc<ornstein-
wollen; in diesem Falle bedürfen sie, opne 1289er des Kehrbezirks 103 (Berlin-Prenz-
Rücksicht auf die Dauer des beabsichtigten 1!Uer Berg) der Stadtgemeinde Berlin or-
Aufenthalts, einer besonderen polizeilichen tannt worden. Die Berzeichnisse sind ent-
Aufenthaltserlaubnis.“ sprechend zu berichtigen.
(89. IA. Sr. A. Allgem. 29.) | 61/38. I1. GB. 128.29.)
Berlin, den 30. März 1929. Borfin, den is
Abfeilung IA. Jremdenamt. Dr. Mosle.
Wündisch.
Verlagsdruckerei Bernard & Graefe, Charlottenburg [, An der Caprivibrücke, un