von interessanten Tatbeständen vorhanden sind, ist es ferner
erforderlich, daß die Dienststellen Jofort nach dem Bekannt=
werden eines kriminalistisch interessanten Tatbestandes (Mord,
Deckeneinbruch, Wanddurchbruch usw.) der Dienststelle KDV
Mitteilung geben, damit diese in der Lage ist, Photo=
graphien bezw. Modelle anfertigen zu lassen.
Um die“ gemachten Erfahrungen kriminalwissenschaftlich
nußbar machen zu können, sind schließlich auch die Akten über
kriminalwissenschaftlich interessante Sälle (wie 3. B. Mord=
sachen, Selbstmorde, die durch die Eigenart der Ausführung
oder hinsichtlich der Motive von Interesse sind, Einbruchs=
diebstähle unter 'außergewöhnlichen Umständen, ECinbruchs=
diebstähle mit besonderen Cricks, raffiniert ausgeführte Be-
frügereien, strafbare Handlungen, bei.denen Einfluß der Hyp=
nose und Fälle, in denen okkulte Phänomene behauptet wer=
den, Berwendung von Diensthunden bei Aufklärung von
Straftaten, falsche Selbstbezichtigung, fingierte Straftaten
usw.) vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft der Dienststelle
KDV vorzulegen. Sollte eine Aktenvorlage selbst nicht
angängig Jein, Jo genügt eine kurze Mitteilung des Tat=
bestandes unter Angabe des Aktenzeichens und des Beorbleibs
der Akten.
Der Polizeipräsident.
In Vertretung:
Weiß.
(Amtl. Nachr. Nr. 25/1929.)
Durch obige Verfügung werden die Bestimmungen in der
Sammlung dienstlicher Verfügungen S. 775-778, betr. Kapi=
talverbrechen, S. 778-783, betr. Erkennungsdienst, und
S. 786, betr. Ermittelung vermißter Personen (Vfg. v. 31. 1.
92 -- 404 IV Gen.), aufgehoben. Sie sind zu streichen.
. Aufgehoben werden ferner nachfolgende Berfügungen,
die aus dem Ordner zu entfernen sind:
Bfg. v.| 9. 12. 12 -- 1648 IV Gon. 12, betr. Beoermeidung
anstößiger Ausdrücke in Berichten u. Anzeigen (Ordner V,
Gr. A 1),
Vfg. v. 3. 8. 03 -- 1396 IV Gen. 13, betr. Mädchenhandol
(Ordner V, Gr. A2),
-- 2.1] Zine