7. Sahndungen in Rettungsstellenund
Krankenhäusern.
Sahndungen in Krankenhäusern sind unter Beachtung
der Sormalbestimmungen für die Sahndungen in Herbergen
möglichst der 3nspektion H zuzuleiten, da die mit diesen
Sahndungen beauftragten Streifenbeamten in den Kranken=
häusern persönlich bekannt sind.
Berweigern Aerzte oder deren Gehilfen auf Rettungs-
stellen den nachforschenden Beamten Auskunft über Perso=
nalien dort behandelter Personen, so ist sofort Anzeige an
Abteilung IV zu machen, aber jede Erörterung mit dem Per-
sonal der Rettungsstellen über Berechtigung der BVerwei-
gerung zu vermeiden.
8. Sahndungsersuchen auswärtiger
Behörden.
Geht von einer auswärtigen Behörde schriftlich oder
auf dem Drahtwege das Ersuchen um Sahndung nach einer
Person hier ein, jo ist dasselbe von den Inspektionen A -- F
der Zentrale zu bearbeiten, wenn der Gesuchte nach dem
Inhalt des Sahndungserjuchens wegen einer Straftat ver=
folgt wird, die zum Arbeitsgebiet einer der genannten Gn=
spektionen gehört; es ist von der Inspektion H zu bearbeiten,
wenn die gesuchte Person nicht zu den gowerbsmäßigen Ver=
brechern zu zählen ist.
3st in dem FSahndungsersuchen um die Festnahme einer
Person gebeten worden und ist nicht ausdrücklich gesagt,
daß ein Haftbefehl oder Steckbrief vorliegt, Jo ist die er=
juchende Behörde nach Zestnahme der Person sofort auf dem
Drahtwege von der erfolgten Sestnahme in Kenntnis zu
Jetzen; der Berbleib der Person ist hierbei anzugeben. Der
Sestgenommene ist in der Regel unter Beifügung einer Ab=
schrift des &Sahndungsersuchens dem hiesigen zuständigen
Zzuchter vorzuführen. Das ZSahndungserJuchen Jelbst ist mit
einem Merkblatt über die festgenommene Person zu den Per=
Jonalakten zu nehmen.
Wird die gesuchte Person nicht sofort ermittelt, so
können Notierungen im EMA. und im Sahndungsnachweis
vorgenommen werden. Die bearbeitende Dienststelle hat die
Löschung dieser Notierungen nach 4 Wochen zu veranlassen,
falls bis dahin von der epsuchenden Polizeibehörde nicht ein
Ausschreiben im Deutschen Kriminalpolizeiblatt erfolgt oder
von der zuständigen Gerichtsbehörde ein Steckbrief oder Haft=
befehl im Deutschen Steckbriefregister veröffentlicht ist. Cr
folat vor Ablauf der 4 Wochen eine Notierung der Person
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