Die Schriftleitung des D.K.Bl. besindet sich Berlin O'27,
Marsiliusstraße 19. An sie sind alle Ersuchen um Berössfent=
jichung von Bekanntmachungen im D.K.Bl. zu richten. Er=
juchen, die schriftlich bis 11,30 Uhr eingehen, kommen noch) in
dem Blatte zum Abdruck, das am gleichen Wochentoge an
alle Stellen versandt wird.
3n den Erledigungsmitteilungen, die an die Schrisftlei-
tung des D.K.Bl. zu richten sind, ist anzugeben, auf welche
Weise die Erledigung erfolgt ist (z. B. durch ZSestnahme des
Täters; Zeit und -Ort der Sestnahme ist dabei anzuzeben).
Boi vorher unbekannten Tätern sind. die Personalien des
Sestgenommenen und Jonst zweckdienliche Angaben, welche
Anhaltspunkte zur Aufklärung weiterer von ihm verübter
Straftaten bieten können, bekanntzugeben.
Die Bekanntmachungen sind möglichst kurz, aber doch
anschaulich. zu fassen. Sie müssen alle für die Mitfahndung
wesentlichen Angaben enthalten, 3. B. die besonderen Merk-
male der Tatausführung, die Personenbheschreibung des mut=
maßlichen Täters, bekanntgewordene Derk= oder Spißnamen,
die Angabe, ob und welche Spuren gesichert worden sind, Be-
schreibung des gestohlenen Gutes usw.
3n geeigneten Sällen können. die Bekanntmachungen
durch Bildbeilagen ergänzt werden. Es ist dabei zu berück=
sichtigen, daß die Bilder bei Borvielfältigung im Notations=
druck an Deutlichkeit verlieren. Die Beröffentlichung von
älten und wenig deutlichen Bildern ist daher zwecklos. Bei
den Bildern ist zu vermerken, aus welcher Zeit sie stammen
und ob bezw. welche Veränderung im Aussehen der Person
eingetreten ist.
Allo ontbehrlichen Wendungen, welche Selbstverständlich-
keiten wiedergeben, sjind fortzulassen. Das Qandeskriminal-
polizeiamt haf das Recht, die Aufnahme beantragter Berös-
jentlichungen an Text oder Bildern preußischer Polizeistellen
abzulehnen.
Das D.K.Bl. wird allen Dienststellen der Berliner Kri-
minalpolizei zugestellt. Cs ist bei Cingang mit dem Stempel
der Dienststelle zu versehen, zu sammeln und geordnet aufzu=
bewahren.
b) Tagesberict.
Beröffentlichungen, die nur für die Berliner Polizei-
dienststellen und die Polizeibehörden und Landjägereibeamten
der Provinz Brandenburg von önteresse jein können, sind
nicht dem D.K.Bl., sondern dem Tagesbericht zur Aus-
nahme zu übermitteln.
Im Tagesbericht werden in nachfolgender Reihenfolge
aufgenommen:
SEES
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