erscheint. In den weitaus meisten- Sällen werden ändexe
Sammel=Adressierungen, wie 3. B. „an alle Hafenstädte“, :an
„Srenzkommissariate“, „an wichtige Verkehrspunkte“ usw.
genügen.
Sunksprüche sind nur dann gerechtfertigt, wenn ihr In=
halt den Polizeibehörden eine geeignete Unterlage zur Sahn-
dung bietet. Keineswegs genügt hierzu die einfache Bezeich-
nung der Straftat und die Bezeichnung des gestohlenen Gutes
(von besonderen und wertvollen Objekten abgesehen). Hin
reichende Anhaltspunkte für eine Erfolg versprechende Sahn=
dung Jind nur dann gegeben, wenn vntweder Angaben über
die Personen der Cäter gemacht (Personalbeschreibung oder
gesicherte Spuren) oder besondere Merkmale der Tatausfüh-
rung angeführt werden können.
SunkJprüche über Straftaten dürfen nur dann gegeben
werden, wenn
a) die Tat mutmaßlich von einem reisenden oder flüchtig
- gewordenen Beorbrecher ausgeführt worden ist,
b) es die Wichtigkeit der Straftat erfordert und besondere
Eile geboten ist,
> die Tat nicht bereits durch Drahttelegramm verfolgt wird
oder nicht gleichzeitig eine Veröffentlichung in den Fahn=
dungsblättern erfolgt, durch die der Sunkspruch über
f'ässig wird,
“ mm dem Sunkspruch Angaben gemacht werden können,
welche Anhalt5punkte für eine erfolgreiche Sähndung ver=
Jprechen.
SunkJprüche, in welchen um Sahndung nach einer be=
stimmten Person ersucht wird, dürfen nur gegeben werden,
wenn genauere Angaben über die Person oder ihren Auf=
enthalt gemacht werden können und eine jJofortige Einzel=
jahndung nach dieser PersJon einsetzen Joll.
Sunksprüche über Bermißte und unbekannte Cote sind
nur in ganz dringenden Fällen zu geben, inSbesondere, wenn
ein Berbrechen vermutet wird. Wird in Sunksprüchen der
Name einer Person angegeben, bei dem man im Oweisfel sein
kann, welcher der Vor- und welcher der Familienname ist,
jo ist das Wort „Vorname“ zur Vermeidung von Mißver-
/tändnissen einzufügen (3. B. Zestnehmen Günther, Vorname
Karl, god...)
Sunksprüche über gestohlene Sachen sind" nur dann ZU
geben, wenn zu vermuten ist, daß sie aus dem Ortfsbereich
bereits herausgeschafft sind und wenn die Möglichkeit besteht,
die Sachen auf Grund der im Sunkspruch gegebenen Beo=
JIchreibung bestimmt wiederzuerkennen.
Sunksprüche anderen Snhalts, insbesondere auch in Haft=
Jachen, dürfen nur in wichtigen und dringenden Fällen gegeben
werden.
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