wonach die Weisermappen nur in senkrechter ' fügung vom 5. Mai 1927). Dagegen ver-
Richtung zu beschreiben sind. Zwischen 2 liert jie nach dem zur Zeit geltenden russi-
roten bezw. auf Vordruck 2424 zwei schwar-= schen Recht ihre russische Staatsangehörig-
zen Jenkrechten Strichen ist jede Zeile nur keit nicht. Sie besitzt mithin infolge der
einmal für die Beschreibung zu benutzen. .- Cheschließung Jowohl eine deutsche als auch
Die Dienststellenleiter bitte ich, für die dir zussihde Hiamirongebörigkeit d Sir
Durchführung vorstehender Anordnung Fie 3 ASE 147 us Paß
Sorge zu tragen. (1472 P. 2. 28.) führen. Die Einziehung des russischen
Berlin, den 20. September 1928. Passes muß unterbleiben.
Der Polizeipräsident. (251 IA. Sr. A. Allg. 28.)
3. B. Dr. Mosle. Berlin, den 18. September 1928.
EZ Abteilung IA, FJremdenamf.
. Goehrke.
Eheschließungen zwischen
Deutschen und Russen und
Führung eines deutschen Verlorene Ausgabe-
Passes neben einem anweisung.
ru en aß. Am 15. Mai 1928 ist hier unter Abt. II] Tgb.
; sisch P ß Nr. 1412/28 3a eine Ausgabeanwei-
1: sung über 39833,08 ZH zur Berrechnung
Eine Deufsche, die einen russischen Staats= bei Kap. 91 Cit. 38 Rr. 1a des Kassenan-
angehörigen heiratet, verliert ihre inlän- Ichlags der Polizeiverwaltung Berlin an
dische Staatsangehörigkeit gemäß der all» die Polizeiamtskasse Alexanderplatz in den
gemeinen Bestimmung in 8 17 Ziffer 6 des Geschäftsgang gegeben worden. Die An-
deutschen Neichs= und Staatsangehörig- weisung ist dort nicht eingegangen.
keitsgeseßes vom 22. 7. 1913 (Abschnitt C Alle Dienststellen werden ersucht, nach dem
Siffer 5 der Berfügung vom 5, Mai 1927 Zorbleib der Anweisung zu forschen und sie
- I. 5. Gen. 27 -- betr. Staatsangehörig- . Sha u ; 0...
keit Ordner "VI G v. A). D beim Auffinden Jofort an die Polizei-
eit, Oroner öruppe V. A.). Dagegen Pimtskasse Alexanderplatz, Buchhalterei 3,
erwirbt sie durch die Eheschließung nach dem weiterzuleiten
zur Seit geltenden russischen Recht die russi- .
sche Staatsangehörigkeit nicht. Sie wird (Abt. I Cgb. Nr. 2886/28 3a)
mithin durch die Eheschließung staatlos. Berlin, den 21. September 1928.
I.
Eine russische Staatsangehörige, die einen Adfeisung In
Deutschen heiratet, erwirbt durch die Che- ö. A. Möller.
schließung die Staatsangehörigkeit des
Mannes gemäß 8 6 des genannten Gesetzes IESE
Qbschnitt A. Il der obengenannten Ber-
192