im Amtsblatt der Regierung Potsdam Stück 110, Seite 71 -
werden aufgehoben.
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage ihrer Berkündung
in Kraft.
Der Polizeipräsidenkt.
3. BV. Weiß.
Die Polizeiverordnung vom '22. 9. 1889 =- (Amtsblatt
der Regierung Potsdam, Stück 10, Seite 71) ist in der Samm
lung der Polizei-Berordnungen und pol. Bekanntmachungen
für Berlin, Band I], Seite 199, zu streichen. An den Rand
ist zu Jeten: „Aufgehoben und erjeßt durch die Pol.-Ver-
ordnung vom 20. 8, 28, betr. Festsebung der Hayptkirchen-
stunden (Amtsblatt Seite 215- Ordner 1, Gruppe F.)“
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