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frollstempel im Passe, anzugeben ist, wird'bez Nachr. Nr. j0) bei A und B angegebenen
sonders hingewiesen. Seiten.
(195. IA. Sr. A. Allg. 28.) (328 Il GA. 2, 28.)
Berlin, den 13. Juli 1998. Berlin, den 12. Juli 1928.
Abteilung IA Iremdenamt. Abfeilung 11.
923. Wündisc<. Dr. Mosle,
Herstellung von Schlagsahne Bezirksschornsteinfeger,.
in Konditoreien m Stewertielt des Seriterbenen Be-
: zirksschornsteinfegers ax einlän-
an Sonn- und Festtagen. d er, Kehrbezirk Lichterfelde Nr. 284, wird
; 33 hiermit der Bezirkssc<ornsteinfeger Rein-
MEN SEEWEN TEI 158 525197 KERZRENE, 224%
Horr Minister für Handel UD Gewerbe fol- straße 6, wohnhaft, bis auf weiteres bestellt.
gendes bekannte (524. I1. GB. 12, 28.)
Cs ist üblich geworden, Schlagsahne an Berlin, den 11. Juli 1928.
Sonn= und Festtagen in offenen VBerkaufs=- E28
stellen während der für den Handel mit Der Polizeipräsident.
Milch freigegebenen Stunden und in Gast- Abteilung I1.
und Schankwirtschaften herzustellen. Unter 3. A. Dr. Bloh.
diesen Umständen wird auch den Kondito-
reien die Herstellung von Schlagsahne an ---- --
Sonn= und Festtagen zuzubilligen sein, sofern
die Herstellung während der für den Han- Verlorene Akten.
del mit Konditorwaren zugelassenen Zeit . een
außerhalb der Konditorwerkstatt (z. B. im Die Akten des Polizeipräsidiums Bochum
Laden) oder bei Konditoreien mit Schank< Tab. Nr. C. J.1. 6688/28 betreffend eine
wirtschaft in den für den Wirtschaftsbetrieb Anzeige der Chefrau Anna Schmidt aus
bestimmten Räumen erfolgt. 3n beiden Bochum gegen den Reisenden S. Alexan-
Sällen kann jedoch die Beschäftigung von der vom Leinenhaus Gloria, Berlin,
Arbeitnehmern im Konditorgewerbe ein- Alexanderstr., sind im Geschäftsgange ver-
schließlich der Konditorlehrlinge niht in lorengegangen. Sämtliche Dienststellen wer-
Srage kommen, die Herstellung der Schlag- den ersucht, nach dem Verbleib der Akten
sahne muß vielmehr durch Arbeitnehmer er- zu forschen und sie gegebenenfalls der Abtlg.
folgen, die im Handelsgewerbe (beim Ver- 1V, Dienststelle DI zu 3768 IV K 128 zu-
kauf der Konditorwaren) oder im Schank= puleiten.
wirtschaftsgewerbe nach den geltenden Be= (3768. IV. K. 1, 28.)
stimmungen an Sonn= und Zesttagen ohne- ; ;
hin beschäftigt werden dürfen. Berlin, den 10. Zuli 1928.
Sür den Berkauf von Schlag- Abteilung IV..
Jahne über die Straße an Sonn- 3. B. Dr. Hagemann.
und Sesttagen gelfen die in meiner Ver=
ordnung vom 8. Februar 1928 über die
Sonntagsruhe im Handelsgewerbe (Amtl.