Die Kurierfreiheit ist jedoch durch däs Seseb. WW +
kämpfung der Goschlechtskrankheiten eingeschränkt. Rach
8 7a.0.0.is die Behandlung von Geschlechts-
krankheiten und Krankheiten ode Ceidey
der Seoschlehtsorgan! nur den für das
Deutsche Reoich approbierten Serzten aL-
fattet. Nicht approbierte Heilpersonen dürfen also weder
Geschlechtskrankheiten noch sonstige nicht ansteckende Krank-
heiten oder Leiden! dor Geschlechfsorganv „bohandeln.
Bon den Polizeirevieren ist alles. zu unterlassen, was von
den nicht approbierten Heilpersonen zu Reoeklamezwerken aus=
genutzt werden! Könnte, - insbesondore ist- die Beglaubi-
gung von Unterschriften auf Danksc<reide"
angeblich geheilter Patienten grundsätzlich v erboten*).
- "Serner haben die Polizeireviere die eoklame der
nicht approbierten Heilpersonen und. der Hersteller und Ver-
treiber. von Geheimmitteln scharf zu überwachen. Ein?
Reklame kann ausgeübt werden durch mündliche Erklärun-
gen (Vorträge usw.), durch Haus- und Wohnungsschilder
sowie durch „Prosseerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften, Pro-
ipekto,. Hand= und Reoklamezettel usw.).
Umzulässig umd stra Fb'ar. nd:
5 ffentliche Anz eigen von äichtapprobierten Heil-
personen, sofern" sie über Zorbildung, Befähigung ode)
Erfolge zu täuschen geeignet sind oder prah-
lerische Verspr e<hungen enthalten (8 3 der Pot
Beorordi. vy. 30. 102 26:3
2) öffentliche An kündigungen 398 GegenständM,
Zorrichtungen, Methoden oder Mitteln, welche zur Ber-
hütung, Zinderung, oder Heilung von Menschen oder
Tierkrankheiten bestimmt. sind, sofern
»Zergl Vfg. v- aer 29.. 0: 6. B. 1: 27
betr. Beglaubigungen, Boscheinigungen: und“ Legalisationen,
Ziff. 1. B, Ab]. 3, und Ziff. 11. A, Abl. 1 (Ord... Sr, F
> olmtl. Nachr. Ar. 26/1927). |