3nfolge der Einschränkung des Jonntäglichen Nahrungs-
und Genußmittelhandels dürfen jetzt die Beorkaufsstellen einer
ganzen Reihe von Handelszweigen an Sonn= und Sesttagen,
sofern sie nicht Waren, die zum sonntäglichen Handel zu=
gelassen sind, führen, nicht mehr geöffnet sein (z. B. Sigarren-
geschäfte, Schokoladen= und Konfitürengeschäfte, Kaffeege-=
schäfte, Kolonialwaren= und Seinkostgeschäfte, Butterge-
schäfte, Sleischerläden, Sischgeschäfte, Spirituosengeschäfte usw.,
in den Monaten Oktober bis Mai auch Obst- und Gemüse-
geschäfte).
Die Vorordnung verpflichtet die Gewerbetreibenden, in
ihren Berkaufsstellen die nach der Verordnung festgesetzten
Berkaufszeiten unter Angabe der für den Handel freige -
gebenen Warenarten in deutlich sichtbarer Schrift an einer
in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen. Kommen ver=
schiedene Warengattungen für den sonntäglichen Handel in
Srage, jo sind sie mit ihren etwaigen verschiedenen Ber»
kaufszeiten getrennt anzugeben. Auf dem Anschlag über die
freigegebenen Waren und die zugelassenen Verkaufszeiten soll
das Verbot der Abgabe anderer als der zugelassenen Waren
unter Bezug auf die Strafbarkeit angebracht werden. Der
in erster Linie für die Berbraucher bestimmte Anschlag über
die freigegebenen Waren und die festgesebten Verkaufszeiten
sowie der Hinweis auf die Strafbarkeit der Uebertretungen
sind für die Durchführung der BZeorordnung besonders wichtig.
Der Erfüllung dieser Vorschrift ist doshalb. besondere Sorg-
falt zuzuwenden. Salsche oder irreführende Aushänge sind
zu beanstanden, ihr alsbaldiger Ersatz durch zutressende ein=
deutige Aushänge ist zu fordern. Die Boseitigung aller nicht
mehr gültigen Anschläge ist zu verlangen. | Richtige Aus-
hänge führt u. a. die Sirma Carl Heymann, Sormular-
magazin, Berlin W 8, Mauerstr. 33=34.
Im einzelnen wird noch auf folgendes besonders hin=
gewiesen:
Die Vorkaufszeit für frische Millc<h (als solche
ist Milch jeder Art, auch Joghurt, Kesir sowie Sahne zu
verstehen) ist verkürzt und auf die Stunden von 6 bis 11 Uhr
verlegt worden.
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