führen ist. Die ensprechenden Bordrucke sind anläßlich
des Papierempfanges alljährlich im Monat März durch
das Polizeiamt bei der Seräteverwaltung anzufordern.
Die täglichen Richtigkeitsbescheinigungen in den Porto-=
büchern sind von den Roviervorstehern abzugeben. Die Bü=
<er jind monatlich abzuschließen und am 2. jedes Monats
dem Polizeiamt zur Feststellung vorzulegen, das sie beschleu-
igt an die Polizeireviere zurückleitet. Am 2. Apr '!
jedes Jahres sind die Portobücher mit dem Jahresabschluß
und der Nichtickeitsbescheinigung des Reviervorstehers
dem Polizeiamt zu übersenden, woselbst sie für ' die zum
19. April j. 3. auszustellenden Nachweisungen verwertet
werden und verbleiben. Mit der Vollziehung der Rich=
tickeitsbescheinigung bestätigt der Reviervorsteher, daß die
Dienstmarken wirklich bezogen und verwendet worden sind,
und daß die Sendungen ausschließlich Staatsdienstange=
lezenheiten betroffen haben.
C. Beförderung von Geldbeträgen.
Borgänge, bei denen sich Barbeträge befinden, haben
die Polizeireviere der in Srage kommenden Dienststelle
durch einen Revierbeamten zu übersenden, jofern nach-
siehond ihre Beförderung durch den Aktenwagenführer
oder die Post nicht ausdrücklich zugelassen worden ist.
Als Barbeträge gelten auch Beorwaltungsgebührenmarken.
. Zum Nachweis der Abgabe der Barbeträge an ander2
Dienststellen haben die Polizeireviere ein Quittungsbuch
nach Bordr. Nr. 976 zu sühren, das mit laufenden Seiten
zahlen zu versehen ist. Die Seitenzahlen des Quittungs-
buches sind auf dessen erster Seite vom Reviervorsteh2e
zu bescheinigen. Die“ Cintrazungen in die einzelnen Spal
ten und die Quittungsleistung haben in Tinte zu erfolgen.
Nach Ausfüllung eines Quiitungsbuches ist es durch den
Ropiervorsteher mit eineni Bermerk abzuschließen und
alsdaun 5 Jahre im Polizeirevier aufzubewahren.
Der den Vorzang nebst Barbetrag befördernde R ?=
vierbeamte hat den Empfang in Spalte 6 des Quittungs=
buches zu bescheinigen und beide der zuständicen Polizei-
amtskasse, Vorgänge mi: Berwaltungsgebührenmarken
jedoch der Seschäftsstelle der betreffenden Abteilung odor
des betreffenden Polizeiamts, welche die Verwaltungs-