VAN HEEDE in = und Ausfuhr«
bestimmungen zu übertreten oder zu umgehen.
„77 Auch hier müssen bestimmte "Anhältspunkte vor-
liegen. Ein bloßer Berdacht genügt nicht.
wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der
Paßbewerber in frem de Heeresdienste ein-
treten will.
Diese Vorschrift ist eine Solge dos Vertrages von
Bersailles (Art. 179. Bor Ausstellung eines Passes
muß der Nachsuchende auf jenen Bertrag hingewiesen
werden, wonach Doufschland verpflichtet ist, den Ein-
tritt von Reichsangehörigen in fremde Heeresdienste 39
verhindern. Außerdem muß der Nachsuchende auf die
strafrechtlichen Solgen wissentlich falscher Angaben (SGe-
fängnis oder hohe Geldstrafe) aufmerksam gemacht
werden. -- Das Recht Srankreichs zu Anwerbungen
für die Sremdenlegion bloibt nach dem Bertrage von
Bersailles unberührt.
(2): Wenn nach der Ansicht des Neopiervorstehers einer
dor vorstehend erwähnten zwingenden Borsagungsgründe
vorliegt, jo ist dor Sall dem Polizeiamt zu unterbreiten.
Eine Paßvorbesheinigung (Vordruck 157) ist mit
einem Bericht über die Sachlage und die vorliegenden Tat-
Jachen dorthin einzureichen. Das Polizeiamt entscheidet, 99
der Paß zu erteilen oder zu versagen ist.
GNErgene Entschließung über die Bersagung
liegt dem Vorsteher des Polizeireviers ob:
8)" wenn über die Person des Paßbewerbers nicht
"volle GSewißheit besteht;
hiwenn ein vom persönlichen Erscheinen in dem Polizei«
revior nicht befreiter Paßbewerber sich weigert, pet
sönlich zu erscheinen;
9) wenn ein Paßbewerber Jeine Reichs ange hörig-
-"keitnicht nachweisen kann oder will;
11) wenn" der"Paßbewerber die erforderlichen oder die ge-
eigneten Lichtbilder nicht beibringt;
Imwvenn bei Minderjährigen der Antrag oder die
Einwilligung des gesetlichen Vertreters fehlt und nich!