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Personalnachrichten. e) Ansjänher Hediisen zur Einreise "4
. . . alta eines Sichtvermerks, falls sie
Der Gerichtsarzt des Medizinalbezirks 11 dort ihren Wohnsitz nehmen oder in
ist vom 27. Dezember 1928 bis 12. Januar irgendeiner Weise einen Beruf aus-
1929 beurlaubt und wird in den Dienst- üben wollen; dagegen ist für Touristen
geschäften von Med. Nat &rhr. von Maren- oder Besucher in Malta ein Sicht -
bolt; vertreten. vermerk nicht erforderlich. Auch in
Gibraltar ist zur Zeit ein Sichtver-
TEES merk für Ausländer nicht erforderlich,
und 3war ist es in diesem Falle gleich»
Ausdehnung der im BVexr- gültig, zu welchem Zwecke die Ein-
8 . reise erfolgt. Die Sichtvermerks-
gilt an England Lesichen- freiheit in diesen beiden Sällen beruh1
he ung Ie < * jedoch. nicht auf der mit der britischen
vermerkszwanges. Regierung getroffenen Vereinbarung
: d ihr andauerndes Sortbestehen
Zum RdErl. d. Md&. vom 7. 12. 1928 -- in ! , ?
III E 595 (MBliV. S. 1167). 530 durch jiy daher niht. gewähr»
Bom ). 1. 1929. ab dürfen deutsche 3 Bom 1. 1. 1929 ab dürfen neben bri-
Reichsangehörige unter ven durch Bjg. tischen Staatsangehörigen auch britische
v. 2. 1. 1928 --- 432 Sr. A. Allg. Schutgenossen, jofern die mit einem ge-
27 -- (Amtl, Nachr. Nr. 1) angegebenen wöhnlichen britischen Paß versehen sind,
Bedingungen der deutsch=englischen Ber - ohne Sichtvernierk in das Neichsgebie!
einbarung ohne Sichtvermerk sämtliche einreisen.
Ceile „des Britisc<en Reiches (eins<l. 4. Neben dem Abschnitt 11 der oben be-
Kolonien, Protektorate und Mandats- zeichneten Vfg. v. 2. 1. 1928 ist der Ber-
gebiete) betreten, Joweit sie nicht nach= merk anzubringen: siehe auch. Bfg. v.
jtehend unter 2 ausgenommen sind. 19. Dezember 1928 Nr. 353 1A 8Fr.A
Cin Sichtvermerk ist für deutsche Reichs- Allg. 28 (Amtl. Nachr. 78/28).
angehörige auch künftig in den nach- (353 1A. Sr.A. Allg, 28.)
Pen zune Tile des Britischen Reiches Berlin, den 19, Dezember 1928,
ich:
a) In Britisch-Indien einschl. der in- Abteilung 1A. Zremdenamt,
* dischen Eingeborenen-Staaten und des Goehrke.
Protektorates Aden;
b) in Australien, einschl. der unter austra- NEE
lischer Mandatsverwaltung stehenden
Gebiete Neu-Guinea und Nauru; Verlegung
0) in den Mandatsgebieten Palästina, eines Polizeireviers.
Cransjovrdanien und Tanganyika; Das 13. Polizei-Revier ist am 20. De-
4) Ausländische Reisende nach dem zember 1928 von Annenstraße 22 nach
Sudan bedürfen zwar keines bri- Neanderstraße 28, Ecke 'Schmidstraße, verlegt.
tischen Sichtvermerks, jedoch stets .
einer besonderen Erlaubnis des Civil erfin: 06% SERDEXmHEL 1928
Secretary in Chartum, des Sudan Polizeiamt Mitte,
Agent in Cairo, des (Gouverneurs 3. A. Merkel
der Roten Meer=-Provinz oder des
Gouverneurs der Halfa-Provinz; =
Verlagsdruderei Bernard & Graefe, Charlottenburg 1, Un der Caprivibrüde |