8 Krs Ww LC un
Der Rursus nille SSHYRHTTE
tätigkeit aufs“ Sul
- "In der Solge werden" in 366700 Anwärter" bingowieseh
werden, die eintreten in der Zeit vom: *
1. 4. 1929 bis 30. 9, 1929,
1. 4. 1931 bis 30. 9. 1931,:---
1. 4. 1933 bis 30. 9, 1933 u.[.f.
9. Kursus I1V:..
Der Kursus 1V nimmt orstmalig am 1. 7. 1930 seine
Lehrtätigkeit" auf. -
3n der Solge werden in ihn die Anmpvärter eingewiesen
werden, die eintreten in der Zeit vom:
1. 4. 1939 bis 30. 9. 1930,
1. 4. 1932 bis 30. 9, 1932, +
1. 4. 1934 bis 30, 9. 1934 u. ].f.
10. Kursus Vz |
Der Kursus V ist oin Abschlußkursus. Er hat den Gweck,
den Anwärtern, die 2 Jahre lang einem der Kurse I-IV
angehört haben, im 3. Ausbildungsjahr das gesamte Pensum
noch einmal wiederholungsweise zu übermitteln und sie dadurch
systematisch auf die Hauptprüfung vorzubereiten. Zu diesem
Sweck hat der Kursus das gesamte Pensum in einem Sahre
durchzuarbeiten. Seine Lehrtätigkeit beginnt am 1. Juli 1929
mit den am 1. 6. und 1). 7. 1927 eingetretenen Anwärtern.
- Sür die Solge treton die Anwärter mit Beginn des
5 Ausbildungsjahres automatisch aus einem der Kurse 1 bis
IV in den Kursus V über. |
- Ausgeschlossen von dieser Regelung bleibt der Unserricht.
a) in der Rechtswissenschaff, --
b) über Kulturpflege, Wirtschaftsgeographie, Volkswirt«
* Jehaft und Sozialpolitik
* über den Aufgabenkreis der Schuß- und Kriminalpolizei,
woran die Anwärier der Kurse 1--V gemeinsam teils
nehmen. Dieser Lehrstöff ist den Anwärtern „Jo zt
übermitteln, daß Jie in ihrer dreijährigen Ausbildungs-
zeit hierüber einen ällgemeinen Ueberblick gewinnen.
...C. Schriffliche Aufgaben. -
4. Den Anwärtern ist, nachdem ihnen '/s Sahr theo-
refischer Unterricht erteilt worden ilt, monatlich mindestens