bieten im Umherziehen aäusgeschlossen sind, ist unter vütz
Jprechender Belehrung des Antragstellers abzulehnen, es sei
denn, daß dieser die Aufnahme «ausdrücklich verlangt oder
Sweifel bestehen, ob die Ware, deren Aufnahme beantragt
wird, »zu den im 8 56, Ziff. 1-11, aufgeführten gehören. |
+ Bei Anträgen von Zigeunern ist die Zigaunereigenschaft,
und zwar, ob 28 sich um inländische oder ausländische Sigeuner
handelt, unter Angabe der Staatsangehörigkeit ausdrücklich
zu vermerken. Steht diese Eigenschaft nicht zweifellos fest,
so ist der Bermerk zu machen: „Zieht nach Zigeunorart
jim Lande umher“.*) Ferner ist zu prüsen, ob der Antrag-
steller im Besit der vorgeschriebenen Bescheinigung*") über
die erfolgte Aufnahme eines Singerabdruckes ist. (Vordruck
LKP. 24). Ist das nicht der. Fall, so ist dem Revier-
kriminalbüro zwecks Aufnahme eines Singerabdruckes Kennt
nis zu geben. Zeigt der Antragsteller ein? solche Boscheini-
gung zwar vor, bestehen aber Zweifel, ob die Bescheinigung
für diejenige Person aus2estollt ist, welche sie vorweist, 19
ist der Betreffende gleichfalls an die obengenonnte Dienst-
stell? zu verweisen. Erst nach erfolater Singerabdrucknahme
ist dem Antrag auf Ausstellung eines Wandergewerbescheins
Itattzugeben. Weiterhin ist zu prüfen, ob auf den vorgelegten
Bescheinigungen (Vordruck (LKP. 24) bereits oin Lichtbild
äüfgeklebt ist. Ist das der Fall, so ist die Identität des
Vorzeigenden mit dem Lichtbild nachzuprüfen, wenn nicht, so
ist dem Antragstell2r aufzugeben, drei weitere Abzüge des
jür den Wandergewerbeschein. notwendigen Bildes einzu-
reichen. Die Bescheinigung über die Aufnahme eines Singer-
abdruckes ist sodann mit einem Lichtbild zu bekleben und
dioses Lichtbild mit dem-Dienststempol und dam Namen des
Beamten zu versohen. Die beiden anderen Bilder sind dem
Erkennungsdienst der Kriminalpolizei zu übermitteln unter
Angabe dos Namens und des Nationales des Antragstellers.
/. Boi Anträgen vön Ausländern ist im Vordruck 260 A
neben 11 5b noch besonders anzugeben, für welche Zeit der
Sichtvermerk dauert
HSG UNS. 883. vom 17. 2..06. (Ord. V, Gr. A).
„ IB NSE 629065, 0.5. 44-27 U1- C 4132/02
27 -- (MBliB, Nr. 45):