Scriftvergleichung“ als?Vergleichung? dienen“ Jöllen
usw... |
? Der 8798 Abj. 2 bestimmt, daß die“ gerichtliche
Bestätigung. der polizeilichen Beschlagnahme binnen
3 Tagen nachgesucht werden foll, wenn“
0 bei der Beschlagnahme "weder “der davon
Betroffene, noch ein erwachsener. Angehö-
riger anwefend war, oder |
2) wenn der Betrofsene oder im Falle seiner
Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger
gegen die Beschlagnahme ausdrüclich Wi-
derspruch erhoben hat.
Ju diesen Fällen. sind die "Akten. wenü "die Be-
sc<hlagnahre durch die Revierkriminalpolizei erfolgt
ist, spätestens am nächsten Tage der „zuständigen
&riminalinspektlion einzusenden. Die Akten sind
dur< besonderen Vermerk als Eilsachen 3u be-
zeichnen, 3. B- „Sofort“. - „Widerspruch gegen po“
lizeiliche Beschlagnahme“, oder „Beschlagnahme in
Abwesenheit des davon Betroffenen und eines
erwachsenen Angehörigen“...
- Im Falle zu a! einpfiehlt es sich, den von
der Böschlagnahme Betroffenen, wenn ohne beson-
deren Zeitverlust möglich, nachträglich, aber "vor
Einsendung der Akten an die „zuständige Kriminal-
inspektion, zu befragen, ob er mit der Beschlag-
nahme einverstanden ist. Tst dies ver Fall, bedarf
es einer richterlichen Bestätigung. der Beschlag:
nahme nicht: Das Ergebnis der nachträglichen
Befragung ist aftenfundig zu machen.
Der 8 141 Sir. P- DO. besagt: Gegenstände,
welche durch eine strafbare Handlung dem Verleh-
ten „entzogen werden, sind, - falls „nicht Ansprüche
Dritter entgegenstehen, nach Beendigung der Un-
tersuchung und geeignetenfälls schon vorher von
amtswegen dem „Verletzten zurücßzugeben, ohne
daß es eines Urteils hierüber "bedarf. Dem Be-
teiligten bleibt die Geltendmachung“ seiner Rechte
im Zwilverfahren vorbehalten“.