Entstehen hierbei Kosten, so ist der Abteilung 11 eine mit
Notwendigkeitsbescheinigung versehene Rechnung vorzulegen.
Abteilung IL
Dr.. Mos 1e.
(A. .N. Jtr. -60, 1926)
Die Verf. vom 18. Oktober 1901, betr. Reinhalten der
Panke = Gen. 30 aN =>, /Samml. dienstlicher „Verf. , 5-
341) ist zu streichen. An den Rand zu seßen: „Ersetzt durch
Verf. vom 20. Juli 1926 = 218 11 W 3/26 = ' (Ord. 11,
Gr. A).“