Anträge auf Gewährung von Erleichkerungen von den
Bestimmungen sind an das-Gewerbeaufsichtsamt zu richten und
von den Revieren gegebenenfalls dorthin abzugeben. “
- Jur Behebung von Mißsiänden bei der Hausarbeit ist in
Fragen des Schußes ver Hausarveiter das Gewerbeaufsichtsamt,
bei Gefahren für die öffentliche Gesundheit das Polizeiamt zu-
ständig. Bei Zweifeln über die aus dem Sausarbeitgeseß sich
ergebenden Fragen wenden sich die Reviere zwedmäßig unmit-
telbar 'an das züsfändige Gewerbeaufsichtsamit.
E. KSinderschüß.
(Gesetz betr. Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben * vom 30.
März 1903 =- RGBl. S. 113 =- nebst Abänderungen vom 31.
7. 25 =- RGBl. S. 162 =; . UAusführungsanweijung vom
3. Mai 1926 -- HMBl. S. 125 --)
Das Kinderschußzgeseß bezweckt, - Kinder vor Schädigung
durch ungeeignete oder zu anstrengende gewerbliche "Arbeit zu
sc<hühen. : Die Tätigkeit der Polizei auf diesem Gebiete ist durch
Ausführungsanweisung vom 3. Mai 4926 genau geregelt.
Bei. Ausstellung der -Arbeitskarten, .die durch die Reviere
zu erfolgen haf, sind die Vorschriften unter E der Ausführungs-
anweisung genauestens zu beachten. Die Arbeitskärten müssen
die Unterschrift tragen:
„Der Polizeipräsident.
-.. Im Auftrage
(Revierstempel) ii iuhes Polizeirevier
(Name des Reviervorstandes)*
Arbeitskarten sind nur für fremde Kinder und in der Regel
nur für solche über 12 Jahre auszustellen. - Die. Beschäftigung
muß eine-dauernde und nicht: blos gelegentliche mit einzelnen
Dienstleistungen sein. Kinder. die ihren Eltern oder“ sonstigen
Berwandten (8 3 Abs.-1 des Gesehes) bei dem von diejen
übernommenen und-mitverrichteten Austragen von... Zeitungen,
Milch und Bac>kwaren“helfen, sind für Dritte tätig und. daher
den Bestimmungen der 88 8 und 9 ,Abs. 3 des Gesetzes . unter-
worfen. Jedoch gelten Jie nicht als fremde Kinder: und bedür-
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