Unlagen zur-Herstellung voa Prä-
fervativs, Sicherheitspessarien, Susj-
pensorien uns dergl.
(Bekanntmachung des Reichsfanzlers vom
30. Januar 1903 - R. G. Bl. 5. 3 -
und vom 1.- April 1903 = "RGBl. 5.
123):
In Räumen; in denen Präservakivs
Sicherheitspessarien und“ andere ähnlichen
Zweden: dienende Gegenstände angefertigt
oder verpad>t werden, darf nur männlichen
Arbeitern über 18 Jahre eiue Beschäfti-
gung gewährt: und..der Aufenthalt gestattet
werden.
In Räumen, -in denen Suspensorien
angefertigt oder verpackt werden, dürfen
entweder 'nur-männliche Arbeiter über 16
Jahre oder Arbeiterinnen “ über 21 Jahre
tätig sein und sich aufhalten. 7 Jüngeren
Personen ist der 'Sutritt zu solhen -Räu-
men nicht gestättet. *;
f) Anlagen. zur Anfertigung von Zi-
garren. (nicht Zigaretten).
(Bekanntmachung des Reichsfanzlers “ vom
17. Februar 1907 -- RGBl. S. 34).
| Die Vorschriften finden Anwendung
auf- alle "Betriebe, in denen Verrichtungen
zur Herstellung von Zigarren -vorgenom-
men: oder Zigärren sortiert werden, sofern
in den- Anlagen nicht“ ausschließlich Zur Fa-
milie des Arbeitgebers“ gehörige Personen
beschäftigt werd.
Die Arbeitsräume dürfen“ nicht“tie-
fer als 2 Meter -ünfer dem Erdboden
siegen, . sie "müssen mindestens . 3- Meter
94