11. Besondere Borschriften und Grundsäße für
gewisse Betriebsarten.
a) Buchdrudereien und Schriftgieße-
reien.
b) Steinbrüche und Steinhauereien
ce) Betriebe, in denen Maler-, Anstrei-
<er-, Tünder-, Weißbinder-- oder
Lackiererarbeiten ausgeführt werden.
d) Bearbeitung von Faserstofsen, Tier-
*"haaren, Abfällen oder Lumpen;
Schußpodenimpfungen von Urbei-
kern. -
e) Anlagen zur Herstellung von Prä-
servativs, Sicherheitspessarien, Sus-
pensorien und dergl.“
F) Anlagen zur Anfertigung von Zi-
garren.
2) - Roßhaarspinnereien, Haar- und Bor-
stenzurichtereien sowie Bürsten- und
Pinselmachereien.
h) Bätcereien und solc<e Konditoreien,
in denen neben den Konditorwaren
auch Bä>erwaren. hergestellt werden.
3) Herstellung: von Zelluloidwaren
einschl. Zelluloidfilme.
k) Sonstige Betriebsarten.
Regelung der Arbeitszeit der gewerbli<en Arbeiter und
der Angestellten.
1. Geltungsbereich.
2. Personenkreis.
3. Wertktagsarbeit:
a). Regelung der Arbeitszeit “durch Tarifver-
trag:
b) Mehrarbeit durch gesekliche Ausnahmen.
c) Vorschriften über die Arbeitszeitdauer in
der Gewerbeordnung und in den Bekannt-
madhungen.
3) Weitere Schußvorschriffen für Angestellte.
8) Weitere Schußvorschriffen für Arbeiterinnen
und- jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren.
1) in gewerblichen Betrieben mit. 10