* Geräfe aus"Eisen "oder "andereinnetälle sind der
Wirkung des "Feuers kurze Zeit auszüseßen * oder
mit: verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung
oder Formaldehydlösung „zu bestreichen, ;
Gegenstände aus Leder, namentlich - Schuhzeug
oder Gummi sind forgfältig und wiederholt mit
Lappen abzureiben, die mif Kresolwasser, Karbol-
säurelösung oder Sublimatlösung -gefränkf sind.
“ Leinene, hanfene (Jute) baumwollene und Wollene
Gegenstände, Kleidungs- und Betisfüce, Haare,
Wolle, Federn, Suttersäde, Polstereinlagen und
dergleichen sind, soweit sich: nicht ihre Berbrennung
empfiehlt oder bei einzelnen Seuchen nicht etwas ande-
deres bestimmt ist, durch 24stündiges Einlegen in ver-
dünnkfes Kresolwasser, in Karbolsäurelösung, Subli-
matlösung, Jormaldehydlösung oder. durch Ausko-
<hen oder in Dampfapparaten zu desinfizieren.
- Kleidungsffü>e, die när wenig beschmußt
sind, können in der Weise desinfiziert werden, daß
sie mit verdünntem Kresolwasser, mit Karbolsäu-
relösung, ZSuüblimatlösung oder Formaldehydlö-
sung befeuchtet oder feucht gebürstet werden.
NR Tiere sind, insbesondere "an "den Stellen;
an denen die Hauf, die Hufe und Klauen durch
Kok oder andere Ausscheidungen beschmußt waren,
mit den zulässigen Desinfettionsmitteln abzu-
waschen. DS
-- Hände und andere Körperteile von Personen sind
mit verdünntem Kresolwasser, mit Karbolsäure-
lösung oder Sublimatlösung gründlich abzubürsten
und nach etwa fünf Minuten mit warmem Wasser
und. Seife zu waschen.
XIV. Bei anffe>ender Lympfgefäßenentzundung der
Pferde. |
Die Desinfeftion istjin gleicher Weise, wie unter Ul aus
gegeben worden ist, auszuführen.
. Der Polizeipräsident:
I. B. Dr. Frie densba tg.
(Amil.“Nachr. Nr. 47)
48