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Gruppe (! (Theater und Zirkusse)
Bolizeiverordnung
vom 16. Februar 1926 -- 636. 11. Th. a. 25 --
Betrifft : Änderung der Polizeiverordnung vom
2. Mai 1909.
Auf Grund der 88 42, 43, 137 und 139 des Gesehes
vom 30 Juli 1883 über die allgemeine Landesverwaltung (Ges.
S. S. 195), der 88 6, 12 und 15 des Gesees vom 11. März
1850 über die Polizeiverwalt“ng (Ges. S. S. 265) und der 88
1, 33 und 54 des Geseßes vom 27. April 1920 über die Bil-
dung einer neuen Stadtgemeinde Berlin (Ges 5. S. 123) erlasse
ich mit Zustimmung des Oberpräsidenten der Provinz Branden-
burg und von Berlin für dem Ortspolizeibezirk Berlin nachste-
hende Polizeiverordnung :
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Die Polizeiverordnung vom 2. Mai 1909 über die bau-
li<e Anlage, die innere Einrichtung und den Belrieb von The-
afern, öffentlichen Verfammlungsräumen und. Zirkusanlagen
wird: wie folgt geändert :
1) 8 49 erhält die Überschrift :
Betrieb der bühnentechnischen Einrichtungen Beleuchtungs-
und Heizungsanlagen, Überwachung der Sicherheitsvorrichtungen.
2) 8 49 Ziffer 1 erhält folgende Fassung :
Zar Bedienung und laufenden Überwachung der bühnen-
technischen Einrichtungen, Beleuchtungs- Heizungsanlagen dürfen
nur erfahrene und zuverlässige Personen verwendet werden.
Mit der verantwortlichen Leitung des technischen Büh-
nenbefriebes = also in Stellen als technische Direktoren,
technisc<e Inspekioren, Theatermeister, Maschinenmeister
und Beleuchtungsmeister =- dürfen nur sol<e Personen