Rittagstisch (3. B- bei Betrieb. einer Kantine in für. dienstl.
Zwede nicht benußten Räumen von „Dienstgebäuden gegen an:
gemessene Miete, Erstattung der sonstigen Betriebskosien usw.;-
4. Weitere Ausnahmen können, wenn sie durch ein
dienstl. Interesse geboten sind, von dem zuständigen Fachminister
in Gemeinschaft mit dem Finanzminister zugelassen werden.
5. Den Beamten ist während des Dienstes jede Betäti-
gung bei einer Bezugsgemeinschaft auc< außerhalb der Dienst-
räume verboten.
Den Dienststellen zur Beachtung. Hinsichtlich der Unprei-
sungen von Waren, Büchern u. dergl. Pfg. v- 25.3. 25. >
560. P. 1. 25. = veröffentlicht durch Umdruc =) ist in glei-
<her Weise zu verfohren. (2037* P. 1. 26)
Berlin, den 1. Dezember 1926.
Der Polizeipräsident.
3. B. Dr. Frieden sburg.
(Amtl. Nachr. Nr. 97/1926)