die Einleitung der Klage auf Untersagung des Gewerbebetriebes
veranlaßt.
Ist gegen die Beschlagnahme Widerspruch erhoben worden,
so sind die Vögel bezw. Eier einstweilen in geeigneter Weise
sicherzustellen. Binnen drei Tagen ist alsdann die richterliche
Bestätigung der Beschlagnahme einzuholen. Die Strafverfolgung
ist in solchen Fällen dem Gericht zu überlassen. Dem Po-
lizeiamt ist von der Einleitung des Strafverfahrens Kennt-
nis zu geben. Bei auftretenden Zweifeln über die Aus-
führung des Vogelschußes und die gegebenenfalls zu
treffenden Maßnahmen ist die Entscheidung der Abt. 11 ein-
zuholen.
Der Polizeipräsident.
I. B. Dr. Friedensburg.
(Amtl. Nachr. Nr. 96/1926)
Die Verfügungen vom 28. 9. 09 -- Gen.37.101b.5.4=,
25. 9. 10 -- Gen.14.11b.F.4--,
9. 7. 12 - Gen.195.XX.5.1--und
7. 12. 14 - Gen.117.1X.58.14--
sind aus dem Ordner IV, Bd. 1, Gr. A1, zu enkfernen und
im Inhaltsverzeichnis zu streichen.