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besondere Zuschrift an die Polizeiämter, an die 11. Die im Städtischen Obdach aufhaltsamen
Bahnhofswachen Zoo, Friedrichstraße, Alexan- ausländischen Landarbeiter sind ebenfalls
derplaß, Potszdamer Platz, Anhalter Bahnhof, nach den vorstehenden Bestimmungen zu
Zepf Beben IIEN Beähor: be: behandeln.
ißer Bahnhof, Bahnhof Gesundbrunnen, sowie i i i i :
an Abteilung 14, Außendienst, an Abteilung RE; it RER jan 8 dei Beson er
IV, Streife und Abteilung 1V, Überführungs- di 375 nejenigen anz
stelle) wird folgendes est: ischen Landarbeiter, die auf Bahrihöfen
gend 1 kurze Zeit Stafion machen, um ihre Züge
1. Um bei dem in den nächsten Wochen zu nach der Grenze abzuwarten. .
erwartenden starken Sustrom poinischer Ausländische Landarbeiter, die im Be-
derm daß sole Landarbeiter, die ie ftneshene ob gelen. Sberhont
8 EE I g , erhaup
heiner verkuffn Heten Besch In M als Ausländer im Sinne dieser Ver-
ügung.
menpflege zur Lask fallen, und um andere : | 2...
Unzuträglichkeiten zu -venineiden, „ird die IV. Gemäß Anordnung des Herrn Ministers
Deutsc<e Arbeiterzentrale, Berlin, Hafen- des Innern haben die Polizeireviere den
plaß 4, fich dieser Leute annehmen und in ihrem Bezirke ansässigen Arbeitgebern
ihnen behilflich sein, zur polnischen von den zu 1! und 11 bezeichneten Bestim-
Grenze zu gelangen. Die Polizeire- mungen vesc<leunigt Kenntnis zu geben.
viere haben der Arbeiterzentrale hierbei Aber das Ergebnis der Durchführung
wirksamste Unterstüßung zu gewähren. dieser Bestimmungen haben die Potizei-
Jedoch haben sie sich bei der Enklassung Treviere bis zum 15. Dezember 192
dieser Leute, da es sich hierbei lediglich (genau) den Polizeiämtern Bericht zu er-
um die Lösung eines zivilrechtlichen Ver- statten.
tragsverhältnisses handelt, jeder- Mitwir- Die Bolizeiämfer werden ersucht,
kung zu enthalfen. das zusammengefaßte Ergebnis 'der Re-
il. Bei allen ausländischen Landarbeitern vierberichte, jedoch ohne deren Beifügung.
(nicht nur.polnischen), die von ihrem bis- dem Jremdenamt zum obigen Aktenzei-
herigen Arbeitgeber entlassen, aber nicht <en bis zum 22. Dezember 1926 mitzu-
willens find. in ihre Heimak zurüczu- teilen.
kehren, isf zu unterscheiden : (3. Nr. 449 [ A. Fr A. Allg. 26)
a) Besißen sie eine schriffliche Erklärung, Beilin, den 13. November 1926.
daß ihr bisheriger oder ein neuer Abteilung IA. Fremdenamt.
Arbeitgeber, der die erforderliche Ge- JI. B.: Goehrke
nehmigung des Landesarbheitsamks ' |
haben muß, . sie weiter beschäftigen je -
will und mik ihnen einen schrifflichen
Arbeitsvertrag abgeschlossen "rl so
gelten sie bis zu ihrer für das Jahr “6 3 ink-
1927 geschehenden färmlichen Legiti- Unzulässiger Barenhandel in Trinf
mierung vorläufig als weiter legiti- hallen.
miert
Diese Personen dürfen im Inlande Jtach einem Erlasse des Herrn Ministers für
bleiben Handel und Gewerbe sind vielfache erneute
Besitzen sie eine Erklärung der zu Klagen aus den Kreisen des Einzelhandels
4) bezeichneten "Arf-mili, jo find fie über unzulässigen Warenhandel während der
als lästige Ausländer zu behandeln. allgemeinen Zubenschhistzeiten in den sogenan-
E5 ist Aufenthaltsanzeige vnker Hin- fen Trinkhallen erhoben wor on:
weis auf die vorliegende Verfügung Auch der Deutsche Zigarrenhändlerbund, Gau
zu erstatten. Soweit diese Personen Groß-Berlin, hat bei mir dieserhalb Beschwer-
ohne gülfige Ausweispapiere sind, de geführt und behauptet, daß troß häufiger
isf gleichzeitig Strafanzeige einzurei- Borstellungen bei den Polizeibehörden die un-
jen, wobei bemerkt wird, daß die zulässigen Verkäufe insbesondere von 'Tabak-
grüne Arbeiter-Legitimationskarke bei waren auch weiterhin stattfinden und in letter
diesen Personen infolge Erlöschens Zeit Zuwiderhandlungen in ganz erheblicher
des Arbeitsverhältnisses ihre Gültig- Anzahl festgestellt und zur Anzeige gebracht
keit verloren hat. Lieat Fluchtver- worden sind.
dacht vor, ss sind diese. Personen mit Unter Hinweis auf die Verfügung vom 11.
Sfrafanzeige dem Fremdenamt einzu- Juli 1925 =- 460 a 11 h 2. 25 (Amtl. Nachr:
liefern. 1925 Nr. 56) werden die Polizeireviere ersucht;