„Volizei-
Überfallkfommando“
„Volizei
Landposten“ oder
für Kasernen- und Bahnhofswachen
„Polizei-Wache“
Alle bisherigen Zusätße, wie Abbild des preußischen Adlers, An-
gabe des zuständigen Polizeiamts oder der Polizeiinspektion, Tele-
fonanschlüsse usw. fallen fort.
Die Beschaffung der Schilder, zunächst Neubeschaffung für
fehlende und Ersaßtbeschaffung für gröblich beschädigte oder für
solche, die nog mit dem früheren preußischen Adler versehen
sein sollten, veranlaßt die Abteilung 111 sofort. Dieser sind von
den Polizeiämtern entsprechend begründete Anträge unmittelbar
vorzulegen. Die Durchführung dieser Berfügnng auf gleich-
mäßige Kennzeichnung aller übrigen vorbezeichneten Schilder ist
abhängig von der Höhe der für die Gerätewirtschaft zur Verfü-
gung stehenden Geldmittel: Sie wird daher erst nach und nach
möglich sein.
Die Beschriftung de1 Transparentlaternen zur Kennklich-
machung der Polizeireviere während der Dunfelheit ist wegge-
fallen. Die Reviere werden durch zwei im Zuge der Straße an
der Laterne angebrachte grüne Glasscheiben kenntlich gemacht.
- Alle, die bisherige Kennzeichnung der Polizeireviere usw.
regelnden Verfügungen und Anordnungen werden hiermit auf-
gehoben.
Der Polizeipräsident.
Zörgiebel.
(A. N. Nr. 87, 1926)
In den Verfügungen vom 1. 6. 21 -- 1259, P.“2.
21 --, Beilage zu Nr. 111 der Amlt. Nachrichten, 1., 2. und 3.
Absatz, vom 29. 9 1922 --- 1955. P. 2. 22 - , Amtl. Nac<-
richten Nr. 119 vom 4. 10. 1922, 3. leßter Absaß, und vom
11. 6. 1923 -- P. 2 /23 --, Amtl. Nachrichten Nr. 74 vom
13. 6. 1923 ist durch einen furzen Vermerk auf- die obige Ver-
fügung hinzuweisen.
oder