Anlage 3.
I Der Arbeiter Franz Müller, 27. 10. 1892 Berlin" geboren,
Zossenerstraße 17 bei Krause wohnhaft, ist polizeilich fest-
genommen undder Staatsanwaltschaft in Gemäßheit des
8 128 der Strafprozeßordnung zur Berfügung gestellt.
Derselbe ist zunächst zur Heilung
nah: dem emm a Sranfenhäaus: zu“befördern:
DIe miei Direktion. wird hierdurch ergebenst er-
jucht, denselben gefälligst aufzunehmen und als Gefangenen
zu bewachen.
Als im polizeilichen Gewahrsam befindlich: ist derselbe nur
solange anzusehen, bis die Staatsanwalischaft Verfügung
getroffen hat, jedoc< gemäß Iustizministerialerlaß vom
25. 4.93 -- IV. 1540 -- bezw. Entscheidung des
Kammergerichts vom 28. 1. 06 -- 21, gen: 1. G. 70/C.
8816 -- hödstens bis zu 3 Tagen. -
EE Berli; De ES:
Polizeipräsidium, Abteilnng IV
“bezw. Polizeiamt.
die zamiaäueDireftion,
hier
Bordruck Nr. 379:
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