2) die genaue Bezeichnung des Filmes nach -wesenk-
lichen Merkmalen sowie die Angabe seiner Itum-
mer und des Regisseurs,
' den genauen Inhalt der Szenen und. Bilder, in
denen Kinder mitwirken sollen, oder einen Auszug
aus“ dem drehreifen Buch sowie die Art der Mik-
wirkung der Kinder und ihrer Bekleidung,
shäßungsweise die Zahl der zur Mitwirkung her-
anzuziehenden Kinder. Sollen Kinder als Einzel-
darsteller mitwirken so sind in dem Antrage Bor-
und Zuname, Geburtsdatum und Wohnungsan-
schriff dieser Kinder mitzuteilen sowie die sdhriff-
liche Einwilligungserklärung ihrer geseßlichen Ver-
treter und .der Schulleiter beizufügen,
) "die genaue Angabe des Ortes (Ateliers usw.), an
dem die Aufnahme: stattfinden soll sowie des für
die Aufnahmen in Aussicht genommenen Zeit-
punktes.
Vor Erteilung der Erlaubnis soll die untere Berwalkungs-
behörde das 'Jugendamt und, - soweit es sich um schulpflichtige
Kinder handelt, die Schulaufsichtsbehörde oder die von dieser
bezeichnete Stelle anhören. Eine Ausnahmegenehmigung ist
grundsäßlich nicht zu erteilen, wenn von der Aufnahme eine
Schädigung der Kinder zu befürchten ist, 3. B. dadurch, daß die
Kinder in Schred>en verseßt, zu Zeugen von Roheitsakten oder
sittlich bedenklichen Borgängen gemacht werden würden.
8:a. Die Gewährung“ von Ausnahmen ist von der
Durchführung nachstehender: „Bestimmungen abhängig zu
machen: - uu
I. Allgemeine Bestimmungen.
Die Kinder dürfen nicht - in der Zeit zwischen 8 Uhr
abends und 8 Uhr morgens, schulpflichtige Kinder auch nicht
vor dem Vormittagsunterricht beschäftigt werden. Die Beschäf-
figung Jehulpflichtiger Kinder während der Unkterrichtszeit darf
nur=mit schriftlicher Zustimmung "des - Schulleiters zugelassen
werd |
-».. Die Dauer der Beschäftigung der Kinder darf einschließ-
lich der Arbeitsbereitschaft täglich nicht mehr als 4 Stunden be-
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