wi
Bi ."
Dx n
Im übrigen ändert sich nichts. - Die allge- läßlich einer "Erkrankung, einer Geburt, eines
meine Verpflichtung der Ausländer, sih im Todesfalles oder einer Heilstättenkur zu bean-
Rahmen der Meldevorschriften polizeilich an- tragen beabsichtigt, eingehende Ausfünfte durch
und abzumelden, jederzeit auf Polizeiliches den Polizeioberfekretär Justies = Zimmer
Verlangen sich durch einen gültigen Paß «us- 163 -- täglich, mit Ausnahme der Sonn- und
zuweisen, sowie die Notwendigkeit der fremden- Feiertage, in der Zeit von 11--4 Uhr erteill
polizeilichen Aufenthaltserlaubnis bleibt auß werden. (1528 P. 2. 25.)
für die österreichischen Staatsangehörigen be- Berlin, den 29. August 1925.
stehen. Der Polizeipräsident.
Aufenthaltsanzeigen sind von den Revieren 3.3 e 39 7 p Y si bur
auch über die österreichischen Staatsangehörigen EE ee g-
zu erstakten.
(Tgb. Nr. 447 1A. Fr. A Allg. 25.) Preis für ein Gespann der
Berlin, den 26. August 1925. Schußpolizei. .
Abteilung 14. Fremdenamt. ch üp . 3 .
Goehrke Der ortsüblihe Preis für die Benußung
! eines s<weren Lastfuhrwerks beträgt 3. Zt,
= 5,80 ZM: für 1 Sve: 1%, solches Fahr-
2 zeug befördert auf einmal jedoch siebenmal
Einrichtung einer Beratungs- soviel wie ein Gespann der Schutzpolizei, mit-
stelle f. die Beamien des Polizei- hin wäre für gear zu berechnen ; 5,80
präsidiums zwe>s Beantragung EBEN (Tab. Nr. 21112/25. 24)
von Jiolstandsbeihilfen. Berlin, den 31. August 1925.
Immer wieder wird von den Beamten ver- Abteilung 111
abjäumt, sich bei ärztlich verordneten Heilstät- Fiehn.
(eaten un Zui der Kur u grund; - Samt
äßlich erforderliche amtsärztliche Attest zu ve- ..4.4.
schaffen, ohne daß eine Notstandsbeihilfe bei dem Berichtigung.
Herrn Minister des Innern „nicht beantragt In der Versügung vom 18. 8 25 -- 2343
werden kann Die nachträglihe Beschaffung 11 a 25 -- Amtliche Nachrichten Ir. 66 vom
dieses Attestes hat der Herr Minister für un- 21. 8. 25 -- ist zwischen den Anfangsworten
statthaft erklärt. Aber auch sonst herrschen „Die Zweigstelle.“ einzufügen „in Staaken be-
Reuber Unklarheiten über die bereits neh. findliche“.
a<h bekanntgegebenen Bestimmungen, je für ;
die Gewährung von Notstandsbeihilfen unbe- Berlin, den 2 September 1925.
dingt maßgebend sind. Aus diesen Gründen Sauptgeschäftsstelle.
habe ich mich veranlaßt gesehen. in der Haupt- I3I.U. Schlichting.
geschäftsstelle des Polizeipräsidiums eine Bera“
fungsstelle für die Beamten einzurichten, in der
jedem Beamten, der eine Notstandsbeihilfe an-
=; Hans Riedel, Henni>kendorf-Berlin <3