Die Polizeiamtskassen buchen die Zahlungen für den
Zeitabschnitt, für den sie bestimmt sind, alsbald in den Kassen-
büchern. Für den Fall der Zahlung am 25ten d Mts. oder
einem früheren Tage wegen in die letzten Monakstage fallender
Sonn- oder Festtage hat die Buchung am ersten Werktage des
neuen Kassenmornats stattzufinden.
Die Bestimmungen in Ziffer 1 wegen der Überweisung
im voraus zu leistender Besoldungszahlungen und des Personen-
ausweises gegenüber den Polizeiamtskassen gelten auch für
diese Beamten.
Abteilung 11
I. B. Niedermeyer.