genußten Grundstücken. Falls die Beförderung des Mülls zu
sol<en Zwecen über die öffentlichen Straßen und Pläße erfolgen
muß, sind die Bestimmungen des 8 4 dieser Verordnung zu
beachten.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Ver-
öffentlichung in Kraft.
Der Polizeipräsidenk.
Grzesinski.
An den Rand der Polizeiverordnung vom 22. Juni 1922
ist zu seen : Abgeändert durch Polizeiverordnung vom 23.
Juli 1925 -- 104 Il f 25 --.
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