der Ausstellung ist stets darauf zu achten, daß alle
Spalten der Vordrucke ausgefüllt oder so durchstrichen
sind, daß nachträgliche Eintragungen nicht möglich
sind. Solche Vordrue sind nicht zu bescheinigen,
wenn der Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand mit
Familienangehörigen überhaupt nicht unterhält.
Bescheinigungen dürfen im allgemeinen nur der
Person selbst, über die sie lauten oder ihrem gesehli-
<hen oder beauftragten Vertreter ausgehändigt oder
übersandt werden.
In Zweifelsfällen, insbesondere über die Zustän-
digkeit, Berechtigung zur Ausstellung und Gebühren-
pflicht ist die Entscheidung des EMA. herbeizuführen,
in dringenden Fällen dur< Fernsprecher. Gegebenen-
falls unmittelbar an das EMA. zu verweisen.
K. Austkunftserteilung über Wohnung und Berbleib.
|.) Zuständig für die Auskunftserteilung ist das EMA.
Doch kann auch von den Meldestellen Auskunft er-
teilt werden, sofern die gesuchte Person dort gemel-
det ist.
Bei mündlich gestellten Anfragen ist die Auskunft
auf dem Vordruck Nr. 789 A, bei schriftlichen Anfra-
gen auf dem Antrag selbst zu erteilen. Die Auskünfte
sind von den Reviervorstehern unter Bezeichnung des
Reviers zu unterschreiben. Sie müssen enthalten :
wo gemeldet, Ortsteil, Straße, Hausnummer, ob als
Mieter oder bei wem.
Auf die vom EMA bei den Meldestellen einge-
henden Anfragen, die durc) das EMA. den Antrag-
stellern urschrifflich wieder zurückgesandt werden, dür-
fen nur die zur Ermittlung der Wohnung oder des
Aufenthalts oder zur Feststellung der Idenkität einer
Person nötigen Angaben über Nationale und Ver-
bleib geseßt werden Weitere Angaben, insbesondere
über Regilion, Bestrafungen, liederlichen Lebenswan-
del, Schulden, wilde Ehe, uneheliche Geburt, Gefäng-
nisaufenthalt, stekbriefliche Verfolgung sind zu unter-
lassen, soweit nicht die Aufnahme durc< besondere
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